PräsenzBerufsbegleitendPrüfungsvorbereitendPreis: 995,00 €*

Sachkundelehrgang nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung

TAC Technische Akademie Chemnitz Mario Dietrich

Beschreibung

Vorbereitung auf die umfassende und eingeschränkte Sachkundigenprüfung nach Chemikalienverbotsverordnung. Durch § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d des Chemikaliengesetzes ist die Bundesregierung ermächtigt worden, vorzuschreiben, dass derjenige seine Sachkunde nachzuweisen hat, der bestimmte Stoffe oder Erzeugnisse in Verkehr bringt. Werden solche Produkte an Privatpersonen abgegeben, muss der Verkäufer oder die Verkäuferin über die Sachkunde verfügen. Der Sachkundelehrgang informiert praxisorientiert über die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen und Erzeugnissen und bereitet Sie so auf die eingeschränkte/ umfassende Sachkundeprüfung mit/ohne Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel oder sonstigen eingeschränkten Sachkundeprüfung gemäß § 11 ChemVerbotsV vor. Inhalt: Grundkurs für die eingeschränkte und umfassende Sachkunde / 1. und 2. Tag - Chemikaliengesetz - Gefahrstoffverordnung - Grundkenntnisse der Toxikologie - Informationsquellen für Eigenschaften gefährlicher Stoffe - Erste Hilfe, Gefahrenabwehr, Sicherheitsmaßnahmen - Prüfungsvorbereitung - Sachkundeprüfung eingeschränkte Sachkunde Aufbaukurs für die umfassende Sachkunde-Biozide und Pflanzenschutzmittel / 3. Tag - Haupteinsatzgebiete und Wirkungsspektren der Biozide - Physikalisch-chemische und toxikologische Eigenschaften der Biozide - Besondere Vorschriften für den Einsatz von Bioziden - Prüfungsvorbereitung - Sachkundeprüfung umfassende Sachkunde Staatliche Anerkennung: Die Technische Akademie Chemnitz wurde mit Bescheid (AZ: 25-4262/27/4) vom 28.03.2018 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Einrichtung zur bundesweiten Abnahme von Prüfungen nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 ChemVerbotsV/Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Nummer 2 anerkannt. \n\nErwerb der Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung inkl. Prüfung nach § 11 Abs. 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S.94), die durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18.Juli 2017 (BGBl. I S. 2774) geändert worden ist. (Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung bei der zuständigen Behörde zum Inverkehrbringen
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. 875,- € / Teilnehmer zzgl. ges. Mwst (eingeschränkte Vorbereitung)+ 140,00 € Prüfungsgebühr inkl. MwSt 895,- € / Teilnehmer zzgl. MwSt. (umfassende Vorbereitung)+ 190,00 € Prüfungsgebühr inkl. MwSt
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja
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