Industriemeister (Geprüfter) Fachrichtung Chemie

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Industriemeister
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Chemie sind qualifiziert in Unternehmen der chemischen Industrie, handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Chemie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen * Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, * Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, * Ausbildung durchführen und * Ausbildung abschließen. Basisqualifikationen * Rechtsbewusstes Handeln * Betriebswirtschaftliches Handeln * Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung * Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikation * Im Handlungsbereich "Chemische Produktion" + Verfahrens- und Anlagentechnik + Chemische Prozesse und Verfahren + Prozessleittechnik * Im Handlungsbereich "Organisation, Führung und Kommunikation" + Personalführung- und -entwicklung + Betriebliches Kostenwesen + Verantwortliches Handeln im Betrieb + Qualitätsmanagement + Information und Kommunikation * Im Handlungsbereich "Spezialisierungsgebiete" + Wahlqualifikationsschwerpunkte: Syntheseplanung oder Automatisierungs- und Prozessleittechnik oder Technologie oder Betriebscontrolling
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Chemie aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 15. September 2004 (BGBl. I S. 2337), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 (BGBl I S. 2153 ff.),  in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist. Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
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