Controller (Geprüfter)

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • Fachkaufmann
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin sind befähigt die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen: * Instrumente und Techniken des Controlling gezielt zur strategischen und operativen Planung, Steuerung, Koordination und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie einzelner Projekte entwickeln und einsetzen, * die Unternehmensplanung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte und volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen organisieren und steuern, die Planungsziele kontrollieren und die wichtigsten Prozess- und Steuerungsgrößen überprüfen, * ein Berichtswesen aufbauen, die Berichterstattung ständig durchführen und das Informationsmanagement koordinieren, einschließlich der Einführung und Anwendung von Informationssystemen, * Führungs- und Organisationsaufgaben übernehmen sowie die Leitungsebenen laufend beraten.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Controller verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen: * Kostenrechnung und Kostenmanagement + Unternehmensziele, -formen, -organisation, -kultur + Anwenden der Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung + Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument zur Entscheidungsunterstützung + Kostenmanagement als systematische Kostenbeeinflussung beherrschen * Unternehmensplanung und Budgetierung + System der Planung als Instrument des Controlling verstehen, gestalten und organisieren + Zielfindungsprozess unterstützen und strategische Analyse- und Prognosemethoden anwenden + Unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien + strategisches und operatives Controlling gestalten + Teil- und Gesamtbudgets entwickeln und abstimmen * Jahresabschlussanalyse + Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach Handelsrecht + Bewertungsunterschiede gegenüber den International Financial Reporting Standards (IFRS) kennen + Aufbereitung und Analyse des Jahresabschlusses. * Berichtswesen und Informationsmanagement + die Informationsversorgungsaufgabe des Controlling kennen und das Informationsumfeld des Controlling gestalten + controllingspezifische Informations- und Kommunikationstechniken und -werkzeuge einsetzen und Maßnahmen des Datenschutzes kennen * Betriebswirtschaftliche Beratung + Organisations- und Prozessstrukturen analysieren + Entscheidungsempfehlungen im betriebs- und volkswirtschaftlichen Kontext entwickeln, formulieren und präsentieren + Beraten betrieblicher Führungskräfte und betriebliches Wissensmanagement organisieren * Führungsaufgaben und Moderation
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Controller/Geprüfte Controllerin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1579), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 35 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.)), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. Ferner wird zugelassen, wer ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebwirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. Darüber hinaus wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Top