Schutz- und Sicherheitskraft (Umschulung)

Prüfungsort: 60313 Frankfurt am Main

  • weitere gewerblich-technische Prüfungen
  • Termine: regelmäßig

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um in gewerblichen und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen Aufgaben im Schutz- und Sicherheitsbereich insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten sowie Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten zu übernehmen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Schutz- uns Sicherheitskräfte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen: Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln * Rechtskunde * Dienstkunde Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik * Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen * Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz * Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln * Situationsbeurteilung und Situationsbewältigung * Kommunikation * Kunden- und Serviceorientierung * Zusammenarbeit
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft aufgrund der besonderen Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammer in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt, nachweist. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientieren.
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