Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität (Geprüfter)

Prüfungsort: 42103 Wuppertal

  • Fachwirt
  • Termine: auf Anfrage

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Fachwirte für Personenverkehr und Mobilität sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Personenverkehrs und der Mobilitätsdienstleistungen Organisationseinheiten zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Sie beachten dabei die rechtlichen Anforderungen sowie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld der Personenmobilität. In diesem Zusammenhang nehmen sie folgende Aufgaben wahr: 1. Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung des Unternehmens, 2. Erstellen und Bewerten von Konzepten für Personenverkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen, 3. Mitwirken bei der Angebotserstellung und Preisgestaltung, 4. Vermarkten von Personenverkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen, 5. Planen, koordinieren; Steuern und optimieren der Leistungserstellung im nationalen und grenzüberschreitenden Personenverkehr, 6. Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung, 7. Organisieren der Berufsausbildung, 8. Entwickeln und Steuern von Projekten, 9. Kommunizieren und Kooperieren mit internen und externen Beteiligten, 10. gestalten der Kundenbeziehungen, 11. Mitgestalten des Qualitäts-, Gesundheits- und Umweltmanagements.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Fachwirte für Personenverkehr und Mobilität verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährigen Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen: Konzipieren und Vermarkten von Mobilitätsdienstleistungen * Ermitteln von Mobilitätsbedürfnissen sowie Aus- und Bewerten entsprechender Studien * Erstellen, Bewerten und Präsentieren von Konzepten für Personenverkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen * Analysieren von Ausschreibungen und Mitwirken bei der Erstellung und Kalkulation von Angeboten für Mobilitätsleistungen * Entwickeln konzeptbezogener Personalstrategien * Mitwirken bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagements * Entwerfen von fachbezogenen Vertragsbestimmungen, * Planen von Projekten Gestalten von Marketingmaßnahmen. Leistungserstellung und Auftragsabwicklung im Personenverkehr * Ermitteln des Bedarfs an Personal, Fahrzeugen und Betriebsmitteln * Mitgestalten des Störungs- und Eventmanagements und Umsetzen entsprechender Maßnahmen * Planen und Koordinieren der Fahrgastinformation sowie des Informationsflusses im Betriebsablauf * Mitwirken bei der Aufstellung, Überwachung und Anpassung von Budgets sowie Beurteilen der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen anhand von Kennzahlen * Sicherstellen und Weiterentwickeln der Leistungsqualität * Bearbeiten von Ansprüchen von Vertragspartnern und Kommunikation mit Kunden * Mitwirken bei der Ausschreibung von Leistungen und Bewerten von Angeboten Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit * situationsgerechtes Kommunizieren mit Partnern sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentationstechniken * Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirken bei der Personalrekrutierung * Planen und Steuern des Personaleinsatzes sowie Planung und Durchführung der Berufsausbildung * Anwenden von situationsgerechten Führungsmethoden * Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Gestalten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität aufgrund der Rechtsverordnung vom 13. Februar 2013 (BGBl. 1 Nr. 7, S. 231), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 66 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf oder in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf des Personen- oder Reiseverkehrs und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für Personenverkehr und Mobilität/Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität haben.
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