PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 690,00 €*
Zollbeauftragte im Unternehmen
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Beschreibung
Zahlreiche Unternehmen nutzen Bewilligungen für vereinfachte Verfahren. Einige bereiten den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) vor, andere Unternehmen, die schon AEO sind, müssen dauerhaft nachweisen, dass sie den Status auch weiterhin halten können (Monitoring). Gleiches gilt für andere vereinfachte Zollverfahren und Bewilligungen (Zugelassener/Ermächtigter Ausführer). Basis der Erteilung und des Monitorings zum AEO ist u. a. die Risikoanalyse durch die Zollverwaltung. Der Zoll überprüft dies regelmäßig. Aus diesem Grund werden in letzter Zeit vermehrt in den Unternehmen „Zollbeauftragte“, „Zollermächtigte“ oder „Gesamtverantwortliche Zoll“ ausgewählt und gegenüber dem Zoll benannt. Dabei geschieht es immer häufiger, dass Mitarbeitende „ins kalte Wasser geworfen“ werden.
Vielen Unternehmen und Mitarbeitenden ist nicht klar, welche Funktionen und Rechte, aber auch Pflichten diese Positionen mit sich bringen. Denn oft kommen zu reinen Zolltätigkeiten auch andere steuerrechtlich relevante Aufgaben hinzu sowie Logistik- und Versandaufgaben und Tätigkeiten zur Einhaltung der innerbetrieblichen Exportkontrolle.
In diesem Seminar werden Ihnen die verschiedenen Funktionen erläutert. Außerdem werden die idealtypische Einbindung in die innerbetriebliche Organisation, Rechte der Mitarbeitenden, aber auch ihre Verpflichtungen dargestellt, damit klar erkennbar wird, worauf bei dieser Tätigkeit zu achten ist und wie Risiken vermieden werden können. Die Haftung kann leider so weit gehen, dass Verantwortliche persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können!