Beschreibung
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation
- Allgemeine Grundlagen
- Ausbildung planen
- Auszubildende einstellen
- Am Arbeitsplatz ausbilden
- Lernen fördern
- Gruppen anleiten
- Ausbildung beenden
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik
- Handlungsbereich Organisation: Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement\n\nDer Lehrgang bereitet auf die IHK-Prüfung zum Industriemeister / zur Industriemeisterin Fachrichtung Metall vor.
Zielsetzung
Der Lehrgang bereitet auf die IHK-Prüfung zum/zur Industriemeister/in Fachrichtung Metall vor.
Teilnahmevorraussetzungen
1. Zur Prüfung im Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
2. Zur Prüfung im Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikationen wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils fachübergreifende Basisqualifikation, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestensein weiteres Jahr und im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und
den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbildereignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse der Anforderungen nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor der Zulassung zum Prüfungsteil fachübergreifende Basisqualifikation erfolgen.
3. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters aus den betrieblichen Funktionsfeldern Betriebserhaltung, Fertigung und Montage haben.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
Preis: 6.590,00 €
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja