Beschreibung
Dieser Kurs setzt sich aus 2 Modulen zusammen.
Modul I
Inhalt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikation- Volks- und Betriebswirtschaft- Rechts- und Steuerlehre- Rechnungswesen- Unternehmensführung
Modul II
Inhalt:
Handlungsbezogene QualifikationFach- oder Meisterbezogene Ausbildung
Der Restaurantmeister ist der Inbegriff des Gastgebers. Er konzentriert sich vor allem darauf, dass sich die Gäste in allen Gasträumen, insbesondere im Restaurantbereich, wohlfühlen. Gleichzeitig behält er die betriebswirtschaftlichen Aspekte im Auge. Der Abschluss baut auf den Fertigkeiten und Kenntnissen einer/eines Restaurantfachfrau/-manns auf.\n\nSteigen Sie auf zum Restaurantmeister, übernehmen Sie Führungsaufgaben oder leiten Sie Auszubildende an.
Zielsetzung
Steigen Sie auf zum Restaurantmeister,
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Prüfung der IHK zu Rostock
Förderungsmöglichkeiten
Bildungsgutschein: Dieser Lehrgang kann in individueller Abstimmung über Ihren zuständigen Berater der Arbeitsagentur bzw. des Hanse-Job-Centers gebucht werden.
Dafür ist ein sogenanntes 'Individualangebot' von unserer Seite erforderlich.Sprechen Sie uns bitte vor Ihrem Gespräch mit den entsprechenden Agenturen darauf an, damit wir Ihnen ein solches Angebot vorbereiten können und das Sie dann Ihrem Betreuer vorlegen können.
Meister-BAföG: Dieser Lehrgang ist grundsätzlich förderfähig gemäß AFBG:
0 € Anzahlung - ca. 3 Jahre zins- und tilgungsfrei - danach 128 € mtl.
Und so berechnen Sie Ihre Meister-BAföG-Förderung.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr BFD sowie die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaft können ebenso eine Förderung bewilligen.
Bildungsfreistellung in MV: Gehalt vom Land für eine ganze Arbeitswoche, während Sie auf Lehrgang sind.
Teilnahmevorraussetzungen
Spezielle Informationen zur IHK-Fortbildungsprüfung
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' ist zuzulassen, wer
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3.Eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikation' ist zuzulassen, wer
1.die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' und
2.in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiters Jahr Berufspraxis oder
3.in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Praktische Prüfung' ist zuzulassen, wer
1.den Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' und den Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikation' abgelegt hat und
2.in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
3.in den in Absatz Nr. 3 genannten Fall zu den genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis nachweist.
(4) Der Prüfungsteil 'Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen' ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs.- und Arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ' erfolgen.
Der Nachweis ist vor der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja