Beschreibung
Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser Verantwortung resultierenden Aufgaben können an befähigte Mitarbeitende delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der von der VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte „Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im Betriebsbuch (VdS 2212) ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden. Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD