Beschreibung
Teil I "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
• Volks- und Betriebswirtschaft
• Rechnungswesen
• Recht und Steuern
• Unternehmensführung
Teil II "Handlungsspezifische Qualifikationen"
(Theorie und Praxis)
• Gäste betreuen und beraten
• Mitarbeiter führen und fördern
• Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
• Produkte beschaffen und pflegen
• Gäste bewirten
Teil III "Berufs- und arbeitspädagogischer Teil nach AEVO"
Termine entnehmen Sie bitte dem Flyer "Ausbildung der Ausbilder nach AEVO".
• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von
Auszubildenden mitwirken
• Ausbildung durchführen und
• Ausbildung abschließen
Der erfolgreiche Abschluss ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Förderungsmöglichkeiten
Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist möglich.
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“ ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in ei-nem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufs-praxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nach-weist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifi-sche Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
1. die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist zuzulassen, wer
1. den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ abgelegt hat und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei
weitere Jahre Berufspraxis oder
3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis nachweist.
Darüber hinaus muss vor Beginn der letzten Prü-fungsleistung der Nachweis über den Erwerb von „Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen“ durch eine Prüfung gemäß AEVO erbracht werden.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
zuzüglich Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja