Beschreibung
Programminhalt
Inhalte der Prüfung sind die Sachgebiete, die für alle Arten des Bewachungsgewerbes fachspezifischen Pflichten und Befugnisse enthalten:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
2. Bürgerliches Gesetzbuch
3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23, ehem. BGV C 7)
5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und
6. Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die VSW unterstützt die IHK für Rheinhessen bei der fachlichen und organisatorischen Umsetzung der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO. Prüfende Stelle ist die IHK für Rheinhessen.
Hinweis zum Ablauf
von 8:30 bis ca. 16:30 Uhr
Zielgruppe
Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO muss jede/jeder, die/der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt, erfolgreich absolviert haben:
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen)
Schutz vor Ladendiebstahl (Kaufhausdetektive)
Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher:in)
Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende oder Geflüchtete
Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (z.B. Fußballspiele)
Zur Selbständigkeit im Bewachungsgewerbe
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
-schriftliche und mündliche Prüfung
- Bitte beachten Sie, dass bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten am Prüfungstag ein Einlass bzw. eine Zulassung zur Sachkundeprüfung nicht mehr möglich ist!
- Beginn des schriftlichen Teils ist um 8:30 Uhr.
Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung, Beginn des mündlichen Teils ab 12:15 Uhr.
Teilnahmevorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift notwendig.
Preishinweis
Umsatzsteuerfrei.
Im Preis enthalten ist bei bestandener Prüfung, die IHK-Bescheinigung,