PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 654,50 €*
Fortbildungslehrgang Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) nach § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH In der Muna 2, 15749 Mittenwalde
Beschreibung
Hintergrund:
Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger
Anlagen, die gemäß BImSchG einen oder mehrere Betriebsbeauftragte
für Immissionsschutz mit entsprechender Fachkunde bestellen müssen, haben nach § 9 der 5. BImSchV
dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen
teilnehmen, wobei die Teilnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen ist.
Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen umfassen die, im Anhang II A der 5.
BImSchV genannten Sachbereiche, insbesondere Neuerungen im Immissionsschutzrecht sowie Fortschritte bei der
technischen Weiterentwicklung von Verfahren und Anlagen.
Zielgruppe:
Personen, die als „Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz“
oder im Immissionsschutz tätig sind und bereits einen Grundlehrgang besucht haben sowie fachlich interessierte
Personen (Sachverständige, Behördenmitarbeiter u.a.)
Inhalte:
· Neuerungen im europäischen und deutschen
Immissionsschutzrecht
· Novelle BImSchG/ Änderungen BImSch-Verordnungen
· IED-Anlagen/ BVT-Schlussfolgerungen
· Vollzugshinweise/ Merkblätter/ Auslegungsfragen
· aktuelle Rechtsprechung
· TA Luft 2021
· der Immissionsschutzbeauftragte (Bestellung/
Verhaltensempfehlungen/ Haftung)
· Genehmigungsmanagement/ Umsetzung der Genehmigung
im Anlagenbetrieb/ Rechtskataster
Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger
Anlagen, die gemäß BImSchG einen oder mehrere Betriebsbeauftragte
für Immissionsschutz mit entsprechender Fachkunde bestellen müssen, haben nach § 9 der 5. BImSchV
dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen
teilnehmen, wobei die Teilnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen ist.
Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen umfassen die, im Anhang II A der 5.
BImSchV genannten Sachbereiche, insbesondere Neuerungen im Immissionsschutzrecht sowie Fortschritte bei der
technischen Weiterentwicklung von Verfahren und Anlagen.
Zielgruppe:
Personen, die als „Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz“
oder im Immissionsschutz tätig sind und bereits einen Grundlehrgang besucht haben sowie fachlich interessierte
Personen (Sachverständige, Behördenmitarbeiter u.a.)
Inhalte:
· Neuerungen im europäischen und deutschen
Immissionsschutzrecht
· Novelle BImSchG/ Änderungen BImSch-Verordnungen
· IED-Anlagen/ BVT-Schlussfolgerungen
· Vollzugshinweise/ Merkblätter/ Auslegungsfragen
· aktuelle Rechtsprechung
· TA Luft 2021
· der Immissionsschutzbeauftragte (Bestellung/
Verhaltensempfehlungen/ Haftung)
· Genehmigungsmanagement/ Umsetzung der Genehmigung
im Anlagenbetrieb/ Rechtskataster