PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 630,70 €*
Fortbildungslehrgang Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) nach § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH In der Muna 2, 15749 Mittenwalde
Beschreibung
Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger
Anlagen, die gemäß BImSchG einen oder mehrere Betriebsbeauftragte
für Immissionsschutz mit entsprechender Fachkunde
bestellen müssen, haben nach § 9 der 5. BImSchV
dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig,
mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen
teilnehmen, wobei die Teilnahme der zuständigen Behörde
auf Verlangen nachzuweisen ist. Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen
umfassen die, im Anhang II A der 5.
BImSchV genannten Sachbereiche, insbesondere Neuerungen
im Immissionsschutzrecht sowie Fortschritte bei der
technischen Weiterentwicklung von Verfahren und Anlagen.
Lehrgangsinhalte:
· Neuerungen im europäischen und deutschen Immissionsschutzrecht
· aktuelle rechtliche Vorgaben im Umweltbereich
· aktuelle Rechtsprechung
· der Immissionsschutzbeauftragte (Bestellung/Verhaltensempfehlungen/ Haftung)
· immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren – praktische Hinweise
· die TA Luft 2021
· vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
aktuelle Kurstermine 2024:
21.02.2024 Online Lehrgang
17.04.2024 Dahlewitz (bei Berlin)
18.06.2024 Online Lehrgang
10.09.2024 Dahlewitz (bei Berlin)
01.10.2024 Online Lehrgang
05.11.2024 Online Lehrgang
2025 Präsenz-Lehrgänge
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Dahlewitz (bei Berlin): 09.04. 2025
Potsdam: 12.11. 2025
2025 Online-Lehrgänge
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Online-Lehrgang: 19.02. 2025
Online-Lehrgang: 15.05. 2025
Online-Lehrgang: 10.09. 2025
Online-Lehrgang: 07.10. 2025
Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger Anlagen, die gemäß BImSchG einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz mit entsprechender Fachkunde bestellen müssen, haben nach § 9 der 5. BImSchV dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.