Beschreibung
DURCH 5 MODULE ZUM BERUFSKRAFTFAHRER WERDEN
Auch "alte Hasen", die aufgrund der Besitzstandswahrung keine Grundqualifikation absolvieren mussten – bei Fahrerlaubniserwerb vor dem 10.09.2008 (Kraftomnibus) beziehungsweise vor dem 10.09.2009 (Lastkraftwagen) –, mussten spätestens bis zum 10.09.2013 (Kraftomnibus) beziehungsweise bis zum 10.09.2014 (Lastkraftwagen) an einer entsprechenden Bus- respektive Lkw-Weiterbildung (5 Module an der KVS Ulm) teilgenommen haben. Danach ist die Weiterbildung alle fünf Jahre zu wiederholen.
Der Umfang des Lehrgangs beträgt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die innerhalb dieser fünf Jahre frei auf mehrere Blöcke aufgeteilt werden können. Ein einzelner Block muss jedoch mindestens sieben Stunden umfassen, in denen die erforderlichen Fachkenntnisse vermittelt werden. \n\nDie Pflicht zur Bkf Weiterbildung besteht grundsätzlich für alle Kraftfahrer/innen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr, unabhängig davon, seit wann sie Busse oder Lkw lenken dürfen. Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildung aufgefrischt werden. Diese umfasst an der KVS Ulm 5 Module. Berufskraftfahrer we