Beschreibung
Unternehmer sind zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (Sibe) verpflichtet, sofern im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte anwesend oder tätig sind. Die Verpflichtung ergibt sich für die Unternehmen aus § 22 Sozialgesetzbuch VII.
Die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen richtet sich zum einen nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Zusätzliche Kriterien sind die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten. Genauer wird dies in der DGUV Vorschrift 1 erläutert.
Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, den Unternehmer (bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt) bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. Sie arbeiten in ihrer Funktion ehrenamtlich.
In diesem Grundlehrgang erhalten Sie fachliches Know-how, um Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter verantwortungsvoll ausüben zu können. Wir informieren Sie u.a. über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes, Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter und die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten.
Inhalte:
* Rechtliche Grundlagen
* Grundpflichten und Funktionsbereiche im Arbeitsschutz
* Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten nach SGB VII sowie DGUV
* Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen und Arbeitsplätze gestalten
* Unfällarten erkennen, Unfallursachen finden und Unfallmeldungen erstellen
* Persönliche Schutzausrüstung
* Betriebliche Erste-Hilfe
\n\nErhalten Sie die notwendigen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen (Seminardauer: 2 Tage)