PräsenzBerufsbegleitend

Sicherheitsbeauftragter Grundlehrgang nach §22 SGB VII

bregau GmbH & Co. KG

Beschreibung

Unternehmer sind zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (Sibe) verpflichtet, sofern im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte anwesend oder tätig sind. Die Verpflichtung ergibt sich für die Unternehmen aus § 22 Sozialgesetzbuch VII. Die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen richtet sich zum einen nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Zusätzliche Kriterien sind die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten. Genauer wird dies in der DGUV Vorschrift 1 erläutert. Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, den Unternehmer (bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt) bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. Sie arbeiten in ihrer Funktion ehrenamtlich. In diesem Grundlehrgang erhalten Sie fachliches Know-how, um Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter verantwortungsvoll ausüben zu können. Wir informieren Sie u.a. über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes, Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter und die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten. Inhalte: * Rechtliche Grundlagen * Grundpflichten und Funktionsbereiche im Arbeitsschutz * Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten nach SGB VII sowie DGUV * Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen und Arbeitsplätze gestalten * Unfällarten erkennen, Unfallursachen finden und Unfallmeldungen erstellen * Persönliche Schutzausrüstung * Betriebliche Erste-Hilfe \n\nErhalten Sie die notwendigen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen (Seminardauer: 2 Tage)
Preishinweis
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für diese Fortbildung
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