PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 1.059,10 €*
Sachkundelehrgang (Erstschulung) nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4C (kleiner Asbestschein)
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH In der Muna 2, 15749 Mittenwalde
Beschreibung
Hintergrund:
Bei ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten)
an fest gebundenen Asbestprodukten
(Asbestzement), für Tätigkeiten mit geringer Exposition,
für ASI-Arbeiten geringen Umfangs sowie damit zusammenhängende
Transport- und Umschlagtätigkeiten
müssen die Unternehmen gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage
4 sicherstellen, dass die Arbeiten von einer weisungsberechtigten
sachkundigen verantwortlichen Person geleitet
bzw. beaufsichtigt werden. Der Nachweis der Sachkunde
(gültig 6 Jahre) wird durch die Teilnahme an diesem
2-tägigen, behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten
mit asbesthaltigen Materialien erbracht, wobei die
erfolgreiche Teilnahme durch eine Prüfung nachzuweisen ist.
Die Teilnahme an diesem Lehrgang nach Anlage 4 schließt
die Qualifikation nach Anlage 10 ein.
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Unternehmen, die Umgang mit asbesthaltigen
Materialien haben (ASI-Arbeiten, Lagerung, Transport,
Umschlag), Bauleiter, Architekten, Planer und Bauingenieure,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter von
Behörden sowie fachlich interessierte Personen
Inhalte:
Entsprechend Anlage 4 der TRGS 519 werden u.a. folgende
Themen behandelt:
· Eigenschaften von Asbest und Gesundheitsgefahren durch Asbest
· Verwendung von Asbest (Erkennen von Asbestzementprodukten)
· Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
· personelle Anforderungen
· sicherheitstechnische Maßnahmen
- vorbereitende/ organisatorische Maßnahmen
- persönliche Schutzausrüstung
- Baustelleneinrichtung/ Arbeitsgeräte
- abschließende Arbeiten
· Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
· schriftliche Abschlussprüfung durch die zuständige Behörde
Bei ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten)
an fest gebundenen Asbestprodukten
(Asbestzement), für Tätigkeiten mit geringer Exposition,
für ASI-Arbeiten geringen Umfangs sowie damit zusammenhängende
Transport- und Umschlagtätigkeiten
müssen die Unternehmen gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage
4 sicherstellen, dass die Arbeiten von einer weisungsberechtigten
sachkundigen verantwortlichen Person geleitet
bzw. beaufsichtigt werden. Der Nachweis der Sachkunde
(gültig 6 Jahre) wird durch die Teilnahme an diesem
2-tägigen, behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten
mit asbesthaltigen Materialien erbracht, wobei die
erfolgreiche Teilnahme durch eine Prüfung nachzuweisen ist.
Die Teilnahme an diesem Lehrgang nach Anlage 4 schließt
die Qualifikation nach Anlage 10 ein.
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Unternehmen, die Umgang mit asbesthaltigen
Materialien haben (ASI-Arbeiten, Lagerung, Transport,
Umschlag), Bauleiter, Architekten, Planer und Bauingenieure,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter von
Behörden sowie fachlich interessierte Personen
Inhalte:
Entsprechend Anlage 4 der TRGS 519 werden u.a. folgende
Themen behandelt:
· Eigenschaften von Asbest und Gesundheitsgefahren durch Asbest
· Verwendung von Asbest (Erkennen von Asbestzementprodukten)
· Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
· personelle Anforderungen
· sicherheitstechnische Maßnahmen
- vorbereitende/ organisatorische Maßnahmen
- persönliche Schutzausrüstung
- Baustelleneinrichtung/ Arbeitsgeräte
- abschließende Arbeiten
· Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
· schriftliche Abschlussprüfung durch die zuständige Behörde