PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 1.428,00 €*
Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV
kenic GmbH - Akademie für Wirtschaft und Umwelt Berlin
Beschreibung
Seit Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) im Juni 2017 hat sich die Zahl der Unternehmen, welche einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen müssen, massiv erweitert. Die AbfBeauftrV legt unter anderem fest, dass die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen, die Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 KrWG und die Hersteller und Inverkehrbringer und Betreiber von Rücknahmesystemen (gemäß VerpackG, ElektroG, BattG) mindestens einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben. Dies gilt auch für Krankenhäuser und Kliniken (mengenabhängig) und Betreiber von Deponien bis zur endgültigen Stilllegung. Einzelheiten zu Bestellung und Aufgaben des Abfallbeauftragten regelt § 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in den §§ 59 und 60.
In unserem bundesweit behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter benötigen.
Gemeinsam mit unseren praxiserfahrenen Fachreferenten erarbeiten Sie die Mitteilungs- und Bestellpflichten des Betreibers sowie Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall, welche für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.
Themenschwerpunkte
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Umweltgesetze: KrWG, WHG, BImSchG, BBodSchG u. a.
- Betriebliches Entsorgungsmanagement
- Nachweisverfahren (NachwV, AVV, BattG, AltölV u. a.),
- Registerführung, Vorab- und Verbleibskontrolle
- Transport, Vermittlung von Abfällen (§§ 53 und 54 KrWG u.a.)
- Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Makler, Händler, Sammler, Beförderer
- Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)
- Produktverantwortung gemäß KrWG
- Entsorgungsanlagen und Anlagentechnik
- Genehmigung und Anlagenbetrieb (BImSchG, 4.BImSchV)
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten für Abfall
- Bestellung
- Organisatorische Stellung im Betrieb
- Haftungsrisiken
- Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen, die von Abfällen/Deponien ausgehen
können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Erfahrungsaustausch
- Workshop