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Aktuelles Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

BME Akademie GmbH Keienburg, Wilhelm Frankfurter Str. 27, 65760 Eschborn

Beschreibung

• Was ist Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) und welches Ziel verfolgen die gesetzlichen Bestimmungen? • Wichtigste Neuerungen des AÜG ab 2017 • Überblick über wesentliche Inhalte des AÜG • Wann muss der Auftragnehmer im Besitz einer Verleiherlaubnis sein? • Gefahr unerlaubter ANÜ • Einzelheiten des Gleichbehandlungsgebots (Equal-Pay-Prinzip) • Anforderungen an den Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages • Nutzungsrechte des Entleihers an Leistungsergebnissen der Leiharbeitnehmer • Mitbestimmungsrechte des Leiharbeitnehmers und Beteiligung des Betriebsrate\n\nSeminar auch als Präsenzveranstaltung buchbar! Die Beauftragung von Arbeitnehmerüberlassung über Werk- oder Dienstverträge kann nicht mit „schlauen“ Formulierungen in Verträgen umgangen werden, auch nicht, wenn der Dienstleister eine „Vorratsverleiherlaubnis“ hat: Wird Fremdpersonal im Einsatz beim Besteller weisungsabhängig eingesetzt, müssen die Anforderungen des AÜG eingehalt
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