PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 630,70 €*
Sachkundelehrgang Probenahme fester Abfälle auf Grundlage der LAGA Richtlinie PN 98
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH In der Muna 2, 15749 Mittenwalde
Beschreibung
Hintergrund:
Für die richtige abfallrechtliche Einstufung fester und
stichfester, meist mineralischer Abfälle (Haufwerke, Behälter, Abfallströme u.a.)
sind korrekte und nicht beanstandbare Probenahmen durchzuführen.
Gemäß LAGA PN 98, DIN 19698, Deponieverordnung (DepV) und Ersatzbaustoffverordnung
(EBV) muss das probenehmende Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen, die u.a.
durch die Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 erworben werden kann.
Darüber hinaus kann durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs in Verbindung
mit einer qualifizierten technischen Ausbildung (Studium usw.) oder langjähriger praktischer Erfahrung
die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DepV sowie § 8 EBV nachgewiesen werden.
Zum Erhalt der Sachkunde ist eine Wiederholung des Lehrganges im Abstand von 5 Jahren
erforderlich; die Aufrechterhaltung der Fachkunde erfordert den Besitz der entsprechenden Sachkunde
sowie die Absolvierung entsprechender Auffrischungskurse (mind. alle 5 Jahre).
Zielgruppe:
Personen aus Ingenieurbüros, Prüflaboratorien, Baufirmen,
Entsorgungs- und Recyclingunternehmen, Deponien usw.,
die für die Probenahme verantwortlich sind und die Sachkunde
erwerben oder aufrechterhalten wollen
Inhalte:
Entsprechend der Anforderungen an Lehrgänge zum Erwerb
der Sachkunde nach LAGA PN 98 werden u.a.
folgende Themen behandelt:
· rechtliche Grundlagen, Normenübersicht (LAGA PN 98, DIN 19698-1, DIN 19698-2, DepV, EBV u.a.)
· länderspezifische Regelungen
· Anwendung, Veranlassung
· Grundlagen und Planung der Probenahme
· Probenahmetechniken, Probenahmewerkzeuge
· Durchführung der Probenahme
· Kennzeichnung, Konservierung, Transport
· Dokumentation/ Qualitätssicherung
· praktische Übung – Demonstration/ Durchführung einer Probenahme
· Prüfung
Für die richtige abfallrechtliche Einstufung fester und
stichfester, meist mineralischer Abfälle (Haufwerke, Behälter, Abfallströme u.a.)
sind korrekte und nicht beanstandbare Probenahmen durchzuführen.
Gemäß LAGA PN 98, DIN 19698, Deponieverordnung (DepV) und Ersatzbaustoffverordnung
(EBV) muss das probenehmende Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen, die u.a.
durch die Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 erworben werden kann.
Darüber hinaus kann durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs in Verbindung
mit einer qualifizierten technischen Ausbildung (Studium usw.) oder langjähriger praktischer Erfahrung
die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DepV sowie § 8 EBV nachgewiesen werden.
Zum Erhalt der Sachkunde ist eine Wiederholung des Lehrganges im Abstand von 5 Jahren
erforderlich; die Aufrechterhaltung der Fachkunde erfordert den Besitz der entsprechenden Sachkunde
sowie die Absolvierung entsprechender Auffrischungskurse (mind. alle 5 Jahre).
Zielgruppe:
Personen aus Ingenieurbüros, Prüflaboratorien, Baufirmen,
Entsorgungs- und Recyclingunternehmen, Deponien usw.,
die für die Probenahme verantwortlich sind und die Sachkunde
erwerben oder aufrechterhalten wollen
Inhalte:
Entsprechend der Anforderungen an Lehrgänge zum Erwerb
der Sachkunde nach LAGA PN 98 werden u.a.
folgende Themen behandelt:
· rechtliche Grundlagen, Normenübersicht (LAGA PN 98, DIN 19698-1, DIN 19698-2, DepV, EBV u.a.)
· länderspezifische Regelungen
· Anwendung, Veranlassung
· Grundlagen und Planung der Probenahme
· Probenahmetechniken, Probenahmewerkzeuge
· Durchführung der Probenahme
· Kennzeichnung, Konservierung, Transport
· Dokumentation/ Qualitätssicherung
· praktische Übung – Demonstration/ Durchführung einer Probenahme
· Prüfung