PräsenzNicht BerufsbegleitendPrüfungsvorbereitendFörderfähigPreis: 795,00 €*

WHG-Fachbetrieb - Sachkundelehrgang für das verantwortliche Personal für JGS- und Biogasanlagen - Hybrid-Lehrgang (Online oder in Präsenz)

Bildungszentren des Baugewerbes e. V.

Beschreibung

Inhalt Die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" schreibt vor, dass Anlagen - dazu gehören auch Jauche-Gülle-Silage- (JGS) und Biogasanlagen - nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden dürfen (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4, AwSV). Dieser Kombilehrgang als WHG-Grundkurs mit fachspezifischer Ausprägung für JGS- und Biogasanlagen vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die betrieblich verantwortliche Person (vgl. § 62 Abs. 2, Nr. 2 AwSV) und erfüllt somit eine Anforderung an die Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb. Der angebotene Lehrgang erfüllt alle Anforderungen, die von den Überwachungsorganisationen an die Ausbildung des verantwortlichen Personals gestellt werden. Geleitet wird der Lehrgang von einem anerkannten Sachverständigen aus dem Bereich des technischen Umweltschutzes. Nutzen Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Mit erfolgreichem Abschluss erlangt jeder Teilnehmer die geforderte Sachkunde. Unternehmer können nachweisen, dass ihr Personal über das Sachwissen gem. § 62 WHG verfügt. Schwerpunkte 1. Tag: Grundausbildung ■ Aufbau und Funktionsweise von Anlagen / Gefährdungsstufen ■ Stoffeigenschaften, insbesondere deren Wassergefährdung ■ Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts ■ Verarbeitung von Bauprodukten und Anlageteilen 2. Tag: Fachspezifische Ausbildung für JGS- und Biogasanlagen ■ Einstieg und Reinigung ■ Wartung und Kontrollen ■ Sanierungsverfahren \n\nHybrid-Seminar
Hinweis zum Ablauf
Der Lehrgang ist gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die WHG/VAwS-Sachverständigen-Organisation envisafe Experts KG.
Förderungsmöglichkeiten
Bildungsscheck NRW Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden. Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagessen und Getränke
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