PräsenzNicht BerufsbegleitendPrüfungsvorbereitendFörderfähigPreis: 795,00 €*
WHG-Fachbetrieb - Sachkundelehrgang für das verantwortliche Personal für JGS- und Biogasanlagen - Hybrid-Lehrgang (Online oder in Präsenz)
Bildungszentren des Baugewerbes e. V.
Beschreibung
Inhalt
Die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" schreibt vor, dass Anlagen - dazu gehören auch Jauche-Gülle-Silage- (JGS) und Biogasanlagen - nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden dürfen (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4, AwSV).
Dieser Kombilehrgang als WHG-Grundkurs mit fachspezifischer Ausprägung für JGS- und Biogasanlagen vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die betrieblich verantwortliche Person (vgl. § 62 Abs. 2, Nr. 2 AwSV) und erfüllt somit eine Anforderung an die Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb.
Der angebotene Lehrgang erfüllt alle Anforderungen, die von den Überwachungsorganisationen an die Ausbildung des verantwortlichen Personals gestellt werden.
Geleitet wird der Lehrgang von einem anerkannten Sachverständigen aus dem Bereich des technischen Umweltschutzes.
Nutzen
Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Mit erfolgreichem Abschluss erlangt jeder Teilnehmer die geforderte Sachkunde. Unternehmer können nachweisen, dass ihr Personal über das Sachwissen gem. § 62 WHG verfügt.
Schwerpunkte
1. Tag: Grundausbildung
■ Aufbau und Funktionsweise von Anlagen / Gefährdungsstufen
■ Stoffeigenschaften, insbesondere deren Wassergefährdung
■ Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts
■ Verarbeitung von Bauprodukten und Anlageteilen
2. Tag: Fachspezifische Ausbildung für JGS- und Biogasanlagen
■ Einstieg und Reinigung
■ Wartung und Kontrollen
■ Sanierungsverfahren
\n\nHybrid-Seminar