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Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ)
Beschreibung
Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen
• Vorschriften und Normen: DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183,
DIN EN 1004, TRBS 2121-2, TRBS 1203
• Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der
Befähigten Person
• Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
• Aufbau, Konstruktion
• Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
• Sicherheitsgerechter Umgang
• Prüfung und Dokumentation
• Instandhaltung und Reparatur
• Gefährdungsbeurteilung
• Erkennen von Defekten und Vorgehensweise
• Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen
• Informationen zu Anbauteilen und Zubehör
• Transport und Lagerung
• Praktische Beispiele
• Schriftliche Prüfung