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Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH Louisenstraße 120, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Beschreibung
Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Inhalte: • Rechtliche Grundlagen • Vorschriften und Normen: DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004, TRBS 2121-2, TRBS 1203 • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person • Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten • Aufbau, Konstruktion • Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten • Sicherheitsgerechter Umgang • Prüfung und Dokumentation • Instandhaltung und Reparatur • Gefährdungsbeurteilung • Erkennen von Defekten und Vorgehensweise • Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen • Informationen zu Anbauteilen und Zubehör • Transport und Lagerung • Praktische Beispiele • Schriftliche Prüfung