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Regalanlagen - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ)
Beschreibung
Regalanlagen müssen gemäß DIN EN 15635 und DGUV-Regel 108-007 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.
• Rechtliche Grundlagen
• Vorschriften und Normen: DIN EN 15635, ArbSchG, BetrSichV,
DGUV-Regel 108-007, DGUV-Information 208-043
• Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung
der Befähigten Person
• Lagersysteme, Regalarten und Kennzeichnungen
• Montage und Statik
• Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
• Sicherheitsgerechte Nutzung
• Sichtkontrolle und Experteninspektion
• Prüfung und Dokumentation
• Instandhaltung und Reparatur
• Gefährdungsbeurteilung
• Erkennen von Mängeln und Vorgehensweise
• Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen
• Änderungen an Lagereinrichtungen
• Praktische Beispiele
• Schriftliche Prüfung