Beschreibung
Ausgezeichnet lernen: Das Wirtschaftsmagazin „FOCUS-BUSINESS“ bewertet seit 2019 jährlich über 20.000 Weiterbildungsanbieter in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Rhein-Erft Akademie ist bereits zum sechsten Mal in Folge als einer von 299 TOP-Anbietern mit „exzellent“ ausgezeichnet worden.
Lerninhalte Metallmeister (m/w/d)
Basisqualifikation
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Zusammenarbeit im Betrieb
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikation
Betriebs,- Fertigungs- und Montagetechnik
Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Betriebliches Kostenwesen
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Personalführung
Personalentwicklung
Qualitätsmanagement
AEVO-Prüfung
Um zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" zugelassen zu werden, ist die erfolgreich abgelegte "Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen" (AEVO-Prüfung) Voraussetzung. Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Homepage unter Fortbildungen (IHK) - AEVO
\n\nTechnisches Know-how trifft Führungskompetenz: Der Metallmeister (m/w/d)
In der Metallindustrie sind Sie zu Hause und entschlossen, von der Weiterbildung vom Facharbeiter (m/w/d) zum Industriemeister (m/w/d) zu profitieren: mehr Verantwortung, mehr Gehalt und nicht zuletzt mehr interessante Möglichkeiten.
Hinweis zum Ablauf
Unterrichtszeiten: montags und mittwochs jeweils 17.30 - 20.45 Uhr, gelegentlich samstags, 8:00 – 13:00 Uhr
Hinweis für Menschen mit Behinderungen
Unsere Seminarräume sind barrierefrei
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Förderungsmöglichkeiten
Die Kursgebühr ist bis zu 75 % förderfähig nach dem AFBG (Aufstiegs-BAföG)
Teilnahmevorraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen" und
2. zu den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis
Preishinweis
Umsatzsteuerfrei.
umsatzsteuerbefreit