PräsenzBerufsbegleitendPrüfungsvorbereitendFörderfähigPreis: 3.900,00 €*
Verantwortliche Pflegefachkraft - Pflegedienstleiter(in)
itb - Institut für Training und Beratung GmbH
Beschreibung
Die „Verantwortliche Pflegefachkraft“ bzw. Pflegedienstleitung“ ist Mitglied der Betriebsleitung. Sie ist zuständig für Planung, Organisation und Kontrolle des gesamten Pflegedienstes. Mitspracherecht hat sie in der Regel bei der Erstellung und Beurteilung von Mitarbeitern und in der Zusammenarbeit mit Angehörigen und Bewohnern.
Die ständige Verantwortung bezieht sich u.a. auf:
- Leitbild und Zielsetzungen sowie Führungsgrundsätze der Einrichtung vertreten und deren Umsetzung aktiv unterstützen
- Die fachliche Planung der Pflegeprozesse
- Die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation
- Die am individuellen Pflegebedarf orientierte Einsatz- bzw. Dienstplanung und
- Die fachliche Leitung bzw. regelmäßige Durchführung von Dienstbesprechungen im Pflegebereich.
Im Einzelnen nehmen Verantwortliche Pflegefachkräfte zum Beispiel folgende Aufgaben wahr:
- Erstellen von Pflegeplanungen und Delegation
- Absprachen mit allen am Pflegeprozess Beteiligten (BewohnerInnen, Patienten/-innen, Kollegen/-innen, Angehörige anderer Berufsgruppen)
- Beratung, Anleitung, Aufsicht der MitarbeiterInnen, die nach der Pflegeplanung arbeiten
- Durchführung von Pflegevisiten, Evaluation der Pflege
- Überprüfung der Pflegestufen von Bewohnern/Patienten
- Arbeitsablaufplanung, Einsatzplanung, Dienst- und Urlaubsplangestaltung
- Organisation, Durchführung oder Delegation der Praxisanleitung
- Organisation, Durchführung oder Delegation der Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen
- Zusammenarbeit mit anderen in den Pflegeprozess integrierten Berufsgruppen
- Einbeziehung von Angehörigen in den Pflegeprozess
- Beteiligung an der Weiterentwicklung von Pflegeleitbild, Pflegekonzept und Qualitätsmanagementsystem
- Fortbildung und/oder Fortbildungsplanung für Mitarbeiter, Durchführung von Mitarbeitergesprächen\n\nFür den Bereich der stationären und ambulanten Pflege regelt § 71 SGB XI, dass Pflegeeinrichtungen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen müssen, die eine Weiterbildung für leitende Funktionen im Umfang von mindestens 460 Stunden nachweisen kann.