PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 425,00 €*

Unterrichtung Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg

Beschreibung

Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die Verantwortung für die Sicherheit (Bewachung) fremden Lebens und Eigentums tragen, zuverlässig (im behördlichen Sinn) sind und sich für diese Tätigkeiten auch eignen.
Zielsetzung
Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach §34a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen
Teilnahmevorraussetzungen
Der Gesetzgeber schreibt das Sprachniveau B1 oder höher vor. Aufgrund der Vielzahl von Anmeldungen ohne ausreichende Sprachkenntnisse ist ein Nachweis eines Sprachtests über das Niveau B1 bereits bei der Anmeldung notwendig. Alternativ können Sie einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss per E-Mail zusenden. Die zu unterrichtende Person muss deshalb über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Andernfalls kann die Unterrichtungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
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