PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig

Gestalterin / Gestalter für visuelles Marketing (IHK)

GPB - Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung mbH

Beschreibung

Die Lehrgangsinhalte orientieren sich am IHK-Ausbildungsrahmenplan für den Beruf Gestalter / Gestalterin für visuelles Marketing.Themen der berufsübergreifenden Qualifikation-Kommunikation und Präsentation-Zeit- und Arbeitsorganisation-Medienwirtschaft, Mediaplanung-Marketing-Dramaturgie, Storyboard-Gestaltungsgrundsätze-Typografie und Layout-Bildbearbeitung-Grafikbearbeitung-Fachmathematik-Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde-Fachrecht-Englisch-MS Office Anwendungen-Kaufmännische Grundlagen-IT-Produktionssysteme-Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnik-Grundlagen Internetgestaltung, Webentwicklung-BewerbungstrainingBerufsspezifische Qualifikation-Arbeitssicherheit und Werkstatteinführung-TSM 1 Maschinenschein-Werkstoff- und Werkzeugkunde-Erstellung und Gestaltung von Werbeobjekten und Werbeflächen-Produktpräsentation im Schaufenster-Stilkunde-Farblehre-Gestaltung von Flächen und Räumen-Fachrecht (z. B. Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht)-Freihand- und technisches Zeichnen (CAD)-Fachmathematik-Beleuchtungstechnik auf Messen-Fachbezogenes ProjektInklusive 6-wöchiger Prüfungsvorbereitung\n\nUmschulung: Gestalterin / Gestalter für visuelles Marketing (IHK), Vollzeit, Dauer: 24 Monate inkl. 6 Monate Praktikum
Hinweis zum Ablauf
Tagesveranstaltung
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Kammerprüfung
Förderungsmöglichkeiten
Zur Förderung von Umschulungen vergeben Jobcenter und Arbeitsagenturen den Bildungsgutschein. Auch die Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) können Umschulungen fördern.
Teilnahmevorraussetzungen
Idealerweise haben Sie einen guten Schulabschluss (MSA) und/oder mehrjährige Berufserfahrung. Sie haben Interesse und Freude am Ausbildungsberuf, sind lernbereit und verfügen über gute Deutschkenntnisse. Weiterhin ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest Voraussetzung für die Zulassung. Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem Kostenträger und dem Bildungsträger möglich.
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