PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 1.570,00 €

Abfallrecht - Basiskurs Anzeige- und Erlaubnisverordnung + Abfallbeauftragte/-r - Erstschulung

DEKRA Akademie GmbH

Beschreibung

- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten - Sonstiges Umweltrecht - Straf- und Ordnungsrecht, Haftung - Nachweisführung (Verfahren, Abfallregister) - Transport (Inland, grenzüberschreitend), Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport - Vermittlung (Makler, Händler) - Entsorgungsfachbetrieb (Anforderungen, Zertifizierung, Privilegierung) - Produktverantwortung - Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung - Entsorgungsanlagen (Zulassung, Technik, Betrieb, Arbeits- und Umweltschutz) - Rechtsgrundlage, Eignung und Bestellung des/der Betriebsbeauftragten für Abfall - Betriebliche Praxisdes/der Betriebsbeauftragten für Abfall
Zielsetzung
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis (alt:Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung, unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der beförderunsgerlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Fachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Abfallbeauftragter wird man erst mit der Bestellung, z.B. durch den Betreiber einer Anlage, in der regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen. Der Abfallbeauftragte muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch Seminarbesuch belegt werden können. Die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter ist sowohl in angestellter als auch in externer Position möglich. Die DEKRA Akademie bietet ein modular aufgebautes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben einschließt.
Teilnahmevorraussetzungen
Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
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