PräsenzNicht Berufsbegleitend
Änderungen im Verpackungs-Gesetz: neue Regelungen im Versandhandel ab 01.07.2022
Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Beschreibung
Keine Ausnahmen mehr: Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gilt seit dem 1. Juli 2022 eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Verpackte Ware darf in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist.
Das Gesetz sieht zahlreiche neue Pflichten für„Hersteller“, Vertreiber und auch Serviceverpackungen vor. Betroffen sind in erster Linie die Inverkehrbringer verpackter Waren (=Hersteller), also Händler, Imbisse und Restaurants die Essen ausliefern.
Die Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 nimmt Akteure im E-Commerce stärker in die Pflicht. Elektronische Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Händler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen.
Der kostenfreie Online Vortrag soll allen Betroffenen mehr Sicherheit geben. Nutzen Sie diese Informationsmöglichkeit.
Wann: 08.09.2022 um 09:30 h– 10:45 h
Wo: digitaler Vortrag
Referent: Stephan Pult, Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Osnabrück
Kosten: kostenfrei
\n\nKeine Ausnahmen mehr: Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gilt seit dem 1. Juli 2022 eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Verpackte Ware darf in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist.