Beschreibung
Seit 2019 gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert bei der Herstellung und Verarbeitung von Asphalt für Dämpfe und Aerosole von 1,5 mg/m². Um eine Verringerung dieses Wertes sowie notwendige Einsparung von Primärenergie bei der Herstellung und Verarbeitung von Asphalten im Straßenbau zu erreichen, wird in der Praxis auf temperaturabgesenkten Asphalt gesetzt. Vorteil dieser Bauart sind nicht nur ein verbesserter Arbeitsschutz. Auch die Umwelt profitiert durch verminderte CO2-Emission von der Temperaturreduktion. Den Teilnehmern des Seminars werden grundlegende und praxisrelevante Kenntnisse im Bereich der gezielten und systematischen Temperaturabsenkung von Asphalten bei der Herstellung und dem Einbau von Asphalt vermittelt.
Das Seminar findet online statt.
Wie funktioniert es? Ganz einfach - Hier finden Sie Alles zu Voraussetzungen und Ablauf.
Inhalte
Grundlagen der notwendigen Temperaturreduzierung von Asphalten im Straßenbau (Nachhaltigkeit, Primärenergiebedarf, Entstehung von Dämpfen und Aerosolen, Arbeitsplatzgrenzwert, etc.)
Grundlegende Konzeption von temperaturabgesenkten Asphalten nach dem Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt (M TA)
Viskositätsveränderte Bindemittel nach den Empfehlungen zur Klassifikation von viskositätsveränderten Bindemitteln (E KvB)
Viskositätsverändernde mineralische und organische Zusätze sowie Möglichkeiten von Schaumbitumen
Herstellung, Einbau und Prüfung von temperaturabgesenkten Asphalten im Rahmen der Erst- und Kontrollprüfung (ZTV Asphalt-StB, M TA)
Besonderheiten von temperaturabgesenkten Asphalten bei der Herstellung, der Verarbeitung und dem Einbau
Gut zu wissen
Dieses Seminar kann auch im Bundle mit 15% Preisnachlass zusammen mit den Kurzschulungen „Qualitätsicherung im Asphaltstraßenbau“ und „Temperaturabgesenkter Asphalt“ gebucht werden. (Nicht mit anderen Rabatten kombinierbar)
Zielgruppe
Vertreter von Baulastträgern, Mitarbeiter in Ingenieur- und Planungsbüros, Mitarbeiter mit Tätigkeiten im Rahmen der Asphaltherstellung und des Asphalteinbaus, Mitarbeiter der örtlichen Bauüberwachung, Unternehmer, Bauleiter, Meister, Poliere, Mitarbeiter von Bauausführenden, Mitarbeiter von Straßenmeistereien etc.
Schulungsnachweis
Qualifikationsnachweis (für die Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Angebotsabgabe) gemäß MVAS 99 für innerörtliche Straßen und Landstraßen, Sicherheitspass bei Bedarf (Alle Nachweise für Schulungen, Unterweisungen etc. auf einen Blick).