PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig

Geprüfter Technischer Fachwirt

Industrie- und Handelskammer zu Dortmund IHK-Forum Am Rombergpark 40, 44225 Dortmund

Beschreibung

Die zunehmende Integration betrieblicher Funktionen und die Vernetzung spezifischer Aufgaben des technischen Bereichs in den betriebswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang lässt den Schnittstellen zwischen den einzelnen Abteilungen eine immer größere Bedeutung zuwachsen. Der Geprüfte Technische Fachwirt soll eine Brücke bauen und stellt das Bindeglied zwischen den bislang getrennten kaufmännischen und technischen Weiterbildungen her. Mit dieser Doppelqualifikation werden die erforderlichen Fach- und Methodenkompetenzen erworben, um anspruchsvolle Funktionen und Aufgaben an der Schnittstelle zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Prozessen im mittleren Management produzierender Unternehmen zu übernehmen. Bitte beachten Sie: Für Teilnehmer, deren Schulzeit schon etwas länger zurückliegt oder die sich in Mathematik und Physik unsicher fühlen, wird der Vorbereitungslehrgang "Naturwissenschaftliche Grundlagen" dringend empfohlen. Der Stoff dieses Lehrgangs wird beim Technischen Fachwirt als bekannt vorausgesetzt.
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: Den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und ein weiteres Jahr Berufspraxis. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.
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