Beschreibung
Mit dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) haben Unternehmen seit 2023 weitreichende Pflichten. Es gilt, den eigenen
Geschäftsbereich und die Lieferketten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz gesetzeskonform aufzustellen. Dabei
empfiehlt der Gesetzgeber, die Funktion eines Menschenrechtsbeauftragten oder eines entsprechenden Gremiums zu implementieren.
In diesem Seminar erhalten Sie grundlegendes Wissen rund um die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten und
erhalten Ansätze dafür, wie man sich im Unternehmen diesbezüglich organisiert. Sie erhalten eine Guideline, was ein Menschenrechtsbeauftragter tun (oder auch lassen) sollte, damit alle Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.