Blended LearningBerufsbegleitendPrüfungsvorbereitendFörderfähigPreis: 4.375,00 €*
Fachwirt Büro- und Projektorganisation IHK (m/w/d) - Teilzeit - Kursstart 01.09.2025 in 12 Monaten zum Fachwirt inkl. I PAD - verbindlicher Kursstart
Bildungsakademie Katrin Baranowski e.K.
Beschreibung
Allen Teilnehmern wird für den Kurs ein I PAD zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt.
Lehrgangsinhalte
Der Fachwirt Büro-und Projektorganisation (Geprüfte/r) IHK – Bachelor Professional for Office and Project Organisation (CCI) DQR ist speziell für Mitarbeiter im Bereich Büro, Sekretariat, Assistenz, Verwaltung oder auch Sachbearbeitung bietet der anerkannte IHK-Abschluss “Geprüfter Fachwirt” sehr gute Perspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten, denn mit dieser Weiterbildung erwerben Sie alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die im modernen Office-Management gefordert sind.
Wenn Sie gerne im Bürowesen arbeiten und neue Herausforderungen für Ihr Organisations- und Kommunikationstalent suchen, ist diese Weiterbildung genau die Richtige.
Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zugelassen, wer folgende Bedingungen erfüllt:
Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf, gefolgt von einer Berufspraxis von mindestens einem Jahr, ODER
Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, gefolgt von einer Berufspraxis von mindestens zwei Jahren, ODER
Eine nachgewiesene Berufspraxis von mindestens fünf Jahren.
Die eigenverantwortliche Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines geprüften Fachwirtes für Büro- und Projektorganisation aufweisen.
Ausbildereignung
Nach erfolgreich bestandener Prüfung zum Fachwirt für Büro- und Projektorganisation wurden auch die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Paragraf 30 Absatz fünf des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen. Der zu prüfenden Person ist das Zeugnis nach Paragraf fünf der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen.