Beschreibung
Inhouse-Schulung
**Gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2**
Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Zusätzlich zur Bestellung des betrieblichen Brandschutzbeauftragten und regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten, sind Unternehmen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, im betrieblichen Brandschutz auch eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten fachkundig zu unterweisen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt die Anzahl fest, die für das jeweilige Unternehmen nötig ist. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Kapitel 5 zur Auffrischung der Kenntnisse, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Diese Personen übernehmen dabei wichtige Aufgaben **im Rahmen der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung sowie der Evakuierung und unterstützen aktiv den Brandschutzbeauftragten im Unternehmen.** Unser Fachseminar vermittelt Ihnen alle Kenntnisse die notwendig sind, um Ihre wichtige Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen zu können.
Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers und lernen sowohl organisatorische als auch koordinierende Aspekte einer sicheren Evakuierung kennen. Die praktische Löschübung sensibilisiert Sie für Brandgefahren und den korrekten Einsatz von Löschmitteln. Seien Sie optimal vorbereitet und gewährleisten Sie im Ernstfall die Sicherheit der Kollegen und Mitarbeiter.
Die Vorteile einer Inhouse-Schulung
* Individuelle, auf Ihr Unternehmen ausgerichtete Weiterbildung nach Ihren Zeit- und Zielvorgaben
* Erfahrene Referenten und Experten auf ihrem Gebiet
* Vorabgespräch mit Ihrem Referenten
* Weiterbildung bei Ihnen vor Ort
* Optimales Verhältnis von Aufwand und Nutzen
* Lernen im Team
Details zu Ihrer Inhouse-Schulung
**Inhalte**
Rechtliche Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
* Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
* Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Brandentstehung und Brandausbreitung
* Grundlagen der Verbrennung und Vorgänge beim Löschen
* Brandgefahren erkennen und bewerten
* Maßnahmen zur Brandverhütung
* Gefahren durch Flashover und Backdraft (Rauchgasexplosion)
* Häufige Brandursachen
Betriebliche Brandschutzorganisation
* Zuständigkeiten und verantwortliche Personen für Brandschutzaufgaben
* Schnittstellenmanagement
* Koordination und Kommunikation von Informationen
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
* Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
* Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
* Alarmierung im Gefahrenfall
* Absprachen und Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst
* Mitwirkung bei der Menschenrettung und Evakuierung
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
**Alarm-, Notfall-, Flucht- und Rettungspläne kennen und verstehen**
Das korrekte Verhalten im Evakuierungsfall
**Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen**
* Brandklassen A, B, C, D und F
* Löschmittel
* Aufbau, Funktion und Einsatzbereiche von Feuerlöscheinrichtungen
Praktische Brandschutzunterweisung und Löschübung am Fire-Trainer
* Löschen eines Entstehungsbrandes, Mittelfeuers sowie Elektrobrandes mit CO²
Selbstverständlich können die Themen nach Ihren Vorstellungen und Wünschen ergänzt werden.
**Rechtliches**
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sind Unternehmen verpflichtet, eine "ausreichende Anzahl" Brandschutzhelfer zu bestellen und ausbilden zu lassen. In der Ausbildung wird der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung sowie die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten geschult.
**Fünf-Prozent-Regel**Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) für kleine und mittlere Unternehmen in der Regel ausreichend. Hierbei muss auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden. Liegt eine generell erhöhte Brandgefährdung vor, erhöht sich sogar die Anzahl der geforderten Helfer.
**Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung**Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Kapitel 5 zur Auffrischung der Kenntnisse, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.
Zielgruppe
Diese Schulung ist grundsätzlich für Unternehmen aller Branchen (Industrie, Handel, Dienstleistung etc.) und Größen geeignet und richtet sich an Mitarbeiter/-innen aller Ebenen:
* Zukünftige Brandschutz- und Evakuierungshelfer
* Verantwortliche im Bereich Brandschutz und Arbeitssicherheit
* Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben
* Sicherheitsbeauftragte
* Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte sowie Brandschutz- und Evakuierungshelfer, die ihre Kenntnisse auffrischen bzw. vertiefen wollen