PräsenzBerufsbegleitendPreis: 189,00 €*

Gefahrgut - ADR Auffrischungsschulung

Gefahrgutschule-Dortmund by KÖSTER & BÖMCKE Service GmbH Hengsener Straße 10, 44309 Dortmund

Beschreibung

Unternehmen und sonstige Beförderer, die kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte durchführen, brauchen entsprechend qualifiziertes Berufskraftfahrerendes Personal (m/w/d). Diese müssen den zuständigen Behörden auf Verlangen eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung, auch als Gefahrgutführerschein bekannt, vorweisen können, wenn sie Gefahrgut ab einer gewissen Menge auf der Straße befördern. Unsere Gefahrgutschule bietet Ihnen dafür ein breites Angebot an ADR-Aus-, Fort- und Weiterbildungen für verschiedenste Ausgangssituationen an. Das nötige Fachwissen zur Befolgung und Einhaltung spezifischer Regelungen im kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport wird über verschiedene Schulungen vermittelt und mit der ADR- Schulungsbescheinigung schriftlich bestätigt. Auffrischungsschulung für Ihre ADR-Bescheinigung: Bereits nach vier (!) Jahren, das heißt, bereits zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung kann die ADR- Schulungsbescheinigung mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden, ohne, dass ein Zeitverlust entsteht. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung. Eine gültige ADR- Schulungsbescheinigung ist die für Berufskraftfahrerendes Personal (m/w/d) die vorgeschriebene Grundschulung. Um die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung zu verlängern, müssen Sie daher einen Auffrischungslehrgang mit anschließender Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer absolvieren. Ein erfolgreicher Abschluss mit Erwerb einer neuen ADR-Schulungsbescheinigung berechtigt dazu, im Anschluss an diese Fortbildung weiterhin kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte für Stück- und Schüttgut durchzuführen. Diese Auffrischung ist auch gültig für die ADR-Klassen 1 und 7, sofern Sie diese bereits in Ihrer ADR-Schulungsbescheinigung eingetragen haben. Die neu erworbene ADR-Schulungsbescheinigung ist für weitere fünf Jahre, bzw. 60 Monate ab Auslaufdatum der vorherigen ADR- Schulungsbescheinigung gültig.
Zielgruppe
Fahrzeugführer*innen von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter
Zielsetzung
Ihr Nutzen: Sie bauen Ihre Kompetenz zielgerichtet aus Sie kommen Ihrer gesetzlichen Pflicht nach, kennzeichnungspflichtige Transporte durchzuführen Sie erwerben das notwendige Wissen für die Verlängerung der europaweit gültigen ADR-Card Sie lerne Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten als Gefahrgutfahrende Person (m/w/d), sowie das mögliche Risiko von Gefahrguttransporten kennen Sie eignen sich den sicheren Umgang der Vorschriften und der daraus entstehenden praktischen Umsetzung an Nutzen Sie die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches mit anderen Teilnehmenden und unserem praxiserfahrenen Dozenten. Die Sicherheit Ihres Unternehmens im Bereich des kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransportes erhöht sich um ein Vielfaches Sie absolvieren einen Lehrgang in einer ISO-zertifizierten und IHK zugelassenen Gefahrgutschule. Sie positionieren sich und Ihre Dienstleistungsqualität gegenüber Kunden und Lieferanten - Gruppengröße: Mindestteilnehmerzahl pro Kurs 4 teilnehmende Personen, maximal 10 teilnehmende Personen, damit ein optimales Lernen erzielt wird.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Direkt im Anschluss der Schulung findet in unseren Räumlichkeiten die schriftliche Lern- und Erfolgskontrolle durch die IHK zu Dortmund statt. (Dauer: max. 45 Minuten) Mit der erfolgreich absolvierten schriftlichen Prüfung wird Ihnen durch die IHK zu Dortmund Die ADR-Schulungsbescheinigung (Gefahrgutführerschein) zugestellt.
Förderungsmöglichkeiten
ja
Teilnahmevorraussetzungen
Gültiges und aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, etc.) Gültige ADR-Schulungsbescheinigung Gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift Gültiges und aktuelles biometrisches Passbild in der Größe in der Größe 35 mm x 45 mm nicht älter als 12 Monate
Preishinweis
Umsatzsteuerfrei. 189,00 Euro zzgl. IHK-Prüfungsgebühren
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