PräsenzBerufsbegleitendPreis: 189,00 €*
Gefahrgut - ADR Auffrischungsschulung
Gefahrgutschule-Dortmund by KÖSTER & BÖMCKE Service GmbH Hengsener Straße 10, 44309 Dortmund
Beschreibung
Unternehmen und sonstige Beförderer, die kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte
durchführen, brauchen entsprechend qualifiziertes Berufskraftfahrerendes Personal (m/w/d).
Diese müssen den zuständigen Behörden auf Verlangen eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung, auch
als Gefahrgutführerschein bekannt, vorweisen können, wenn sie Gefahrgut ab einer gewissen Menge
auf der Straße befördern. Unsere Gefahrgutschule bietet Ihnen dafür ein breites Angebot an
ADR-Aus-, Fort- und Weiterbildungen für verschiedenste Ausgangssituationen an.
Das nötige Fachwissen zur Befolgung und Einhaltung spezifischer Regelungen im
kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport wird über verschiedene Schulungen vermittelt und mit
der ADR- Schulungsbescheinigung schriftlich bestätigt.
Auffrischungsschulung für Ihre ADR-Bescheinigung:
Bereits nach vier (!) Jahren, das heißt, bereits zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung
kann die ADR- Schulungsbescheinigung mit einer Auffrischungsschulung
um weitere fünf Jahre verlängert werden, ohne, dass ein Zeitverlust entsteht.
Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung. Eine gültige ADR-
Schulungsbescheinigung ist die für Berufskraftfahrerendes Personal (m/w/d) die vorgeschriebene
Grundschulung. Um die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung zu verlängern, müssen Sie
daher einen Auffrischungslehrgang mit anschließender Prüfung bei der zuständigen Industrie- und
Handelskammer absolvieren. Ein erfolgreicher Abschluss mit Erwerb einer neuen
ADR-Schulungsbescheinigung berechtigt dazu, im Anschluss an diese Fortbildung weiterhin
kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte für Stück- und Schüttgut durchzuführen. Diese
Auffrischung ist auch gültig für die ADR-Klassen 1 und 7, sofern Sie diese bereits in Ihrer
ADR-Schulungsbescheinigung eingetragen haben. Die neu erworbene ADR-Schulungsbescheinigung ist
für weitere fünf Jahre, bzw. 60 Monate ab Auslaufdatum der vorherigen ADR-
Schulungsbescheinigung gültig.