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Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern nach DGUV Grundsatz 308-001
Gefahrgutschule-Dortmund by KÖSTER & BÖMCKE Service GmbH
Beschreibung
Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Bedienpersonen verfügen, die mit diesen
Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft
insbesondere bei Gabelstaplern (Gegengewichtstapler) zu.
Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Gabelstapler zu
führen. Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen
rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im
Straßenverkehr zu lenken. Hinzu kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse
befindet sich hinten; dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten als beim Lastkraftwagen
oder Personenkraftwagen. Die Last liegt – im Unterschied zum Lastkraftwagen – vor der
Bedienperson frei auf den Gabelzinken, sie kann am Hubmast gehoben und gesenkt, vor- und
zurückbewegt werden. Und nicht zuletzt verlangt das Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern
eine andere Fahrweise als beim Kraftfahrzeug. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Gabelstapler,
sondern für nahezu alle Flurförderzeuge mit Hubgerüst.
Verständlich, dass nicht jeder, auch wenn er schon lange einen Kraftfahrzeugführerschein besitzt, mit
einem Flurförderzeug fahren darf. Er würde sich und andere in Gefahr bringen.
Dieser DGUV Grundsatz soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete
Personen auszuwählen und diese durch eine entsprechende Qualifizierung zum Führen von
Flurförderzeugen zu befähigen. Er ist ein Maßstab in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. hinsichtlich
des Umfangs der Qualifizierung und der Durchführung von Prüfungen.
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DAUER:
Bis zu 24 UE, max. 3 Tage, 08:00 Uhr - 15:30 Uhr, inklusiv ausreichender Pausen
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Auf Wunsch können wir dieses Seminar auch bei Ihnen vor Ort durchführen.
Zusätzliche Kosten fallen für diesen besonderen Service nicht an.