PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 95,00 €*
Unterweisung von Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR
Gefahrgutschule-Dortmund by KÖSTER & BÖMCKE Service GmbH
Beschreibung
Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in irgendeiner Form befasst
oder daran beteiligt ist, muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine
Unterweisung nach Kapitel 1.3 des ADR über die Bestimmungen erhalten haben, die für die
Beförderung dieser Güter gelten. Diese Vorschrift gilt z. B. für das vom Beförderer, Empfänger oder
Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal,
Speditions- und Schiffspersonal, Arzt- und Krankenhauspersonal, das Personal der Verlader sowie
die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im
Besitz einer ADR- Bescheinigung sind, etc.
Diese Kenntnisse müssen durch zu wiederholende Unterweisungen vermittelt werden. Über die
Unterweisung ist eine Bescheinigung auszustellen, aus der der Zeitpunkt, die Dauer und der Inhalt
der Unterweisung hervorgehen müssen.
Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse zur vorschriftsgerechten Vorbereitung und
Durchführung von Transporten gefährlicher Güter.
Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss, besteht die Schulungsverpflichtung!
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8 UE, 1 Tag, 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, inklusiv ausreichender Pausen
1 UE entspricht 45 Minuten, nach 2 UE findet eine Pause statt
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Auf Wunsch können wir dieses Seminar auch bei Ihnen vor Ort anbieten.
Zusätzliche Kosten fallen für diesen besonderen Service nicht an