OnlineNicht BerufsbegleitendPreis: 1.249,50 €*
Online Grundlehrgang (Erwerb der Sachkunde) nach TRGS 520
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH In der Muna 2, 15749 Mittenwalde
Beschreibung
Hintergrund:
Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
in der Fassung vom 09.09.2024 muss für jede Schadstoffsammelstelle
und für jedes Zwischenlager für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle eine fachkundige Person entsprechend
TRGS 520 Nr. 4.2 mit den notwendigen Befugnissen und
Weisungsrechten sowie eine entsprechend qualifizierte
Stellvertretung benannt werden.
Diese Personen (mindestens 2 als ständige Besetzung für eine in Betrieb befindliche Sammelstelle)
müssen über die erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen
beim Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen. Diese Fachkenntnisse können durch die erfolgreiche
Teilnahme an einem Grundlehrgang mit entsprechenden
Lehrgangsinhalten gemäß TRGS 520 Anhang 1.1. nachgewiesen werden.
Fachkundige müssen darüber hinaus über eine chemisch-naturwissenschaftliche Fachausbildung
(oder alternative Qualifizierungsformen), gefahrgutrechtliche Kenntnisse
(mindestens Schulung nach Kapitel 1.3 ADR) sowie eine Ersthelferausbildung verfügen.
Zielgruppe:
Fachkräfte von Sammelstellen und Zwischenlagern für
Kleinmengen gefährlicher Abfälle, Sicherheitsfachkräfte,
Umweltberater und sonstige Personen, die als Verantwortliche
bestellt werden sollen
Inhalte:
· Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
· Durchführung der Sammlung gefährlicher Abfälle
· Eigenschaften und Wirkungsweisen gefährlicher Abfälle
· Besonderheiten bei der Sammlung von Lithiumbatterien
· persönliche Schutzausrüstung
· Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
· Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
· Prüfung
Durchführung:
Der Lehrgang wird als 4-Tages-Schulung durchgeführt.
1.-4. Tag ca. 08.30 – 16.00 Uhr
Abschluss
Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis)
der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
in der Fassung vom 09.09.2024 muss für jede Schadstoffsammelstelle
und für jedes Zwischenlager für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle eine fachkundige Person entsprechend
TRGS 520 Nr. 4.2 mit den notwendigen Befugnissen und
Weisungsrechten sowie eine entsprechend qualifizierte
Stellvertretung benannt werden.
Diese Personen (mindestens 2 als ständige Besetzung für eine in Betrieb befindliche Sammelstelle)
müssen über die erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen
beim Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen. Diese Fachkenntnisse können durch die erfolgreiche
Teilnahme an einem Grundlehrgang mit entsprechenden
Lehrgangsinhalten gemäß TRGS 520 Anhang 1.1. nachgewiesen werden.
Fachkundige müssen darüber hinaus über eine chemisch-naturwissenschaftliche Fachausbildung
(oder alternative Qualifizierungsformen), gefahrgutrechtliche Kenntnisse
(mindestens Schulung nach Kapitel 1.3 ADR) sowie eine Ersthelferausbildung verfügen.
Zielgruppe:
Fachkräfte von Sammelstellen und Zwischenlagern für
Kleinmengen gefährlicher Abfälle, Sicherheitsfachkräfte,
Umweltberater und sonstige Personen, die als Verantwortliche
bestellt werden sollen
Inhalte:
· Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
· Durchführung der Sammlung gefährlicher Abfälle
· Eigenschaften und Wirkungsweisen gefährlicher Abfälle
· Besonderheiten bei der Sammlung von Lithiumbatterien
· persönliche Schutzausrüstung
· Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
· Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
· Prüfung
Durchführung:
Der Lehrgang wird als 4-Tages-Schulung durchgeführt.
1.-4. Tag ca. 08.30 – 16.00 Uhr
Abschluss
Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis)
der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH