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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV V3

Industrie-Institut für Lehre und Weiterbildung Mainz eG

Beschreibung

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Zielgruppe
Möbel- und Küchenmonteure: Abklemmen und Anschließen von Elektroherden Anschließen elektrischer Betriebsmittel in Möbeln Rollladen-, Fenster-, Tür- und Toranlagenmonteure: Abklemmen und Anschließen z.B. von Rollläden, Markisen, Fenster-, Tür-, Tor- und Feststellanlagen Heizungs- und Lüftungsbaumonteure: Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln in Heizungen und Lüftungen Wasserversorgungstechniker: Messgeräte und Arbeitsmittel der Wasserversorgungstechnik auswählen und handhaben Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beleuchtungsmittel und Signallampen prüfen und austauschen Betriebsstörungen beurteilen Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, austauschen und wieder in Betrieb nehmen Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen Monteure von Photovoltaikanlagen: Verschaltung von Photovoltaikmodulen Anschlussvarianten der einzelnen Module und Komponenten betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen und praktische Arbeiten Anlagenbetreiber: Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beleuchtungsmittel und Signallampen prüfen und austauschen Abklemmen und Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln Betriebsstörungen beurteilen Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, austauschen und wieder in Betrieb nehmen Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen Betriebliche Fach- und Führungskräfte: Betriebsstörungen beurteilen Abklemmen und Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen Gebäudetechniker: Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beleuchtungsmittel und Signallampen prüfen und austauschen Abklemmen und Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln Betriebsstörungen beurteilen Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, austauschen und wieder in Betrieb nehmen Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen Instandhalter, Servicetechniker: Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beleuchtungsmittel und Signallampen prüfen und austauschen Abklemmen und Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln Betriebsstörungen beurteilen Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, austauschen und wieder in Betrieb nehmen Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen
Zielsetzung
Nach dieser Weiterbildung haben die Teilnehmer ein grundlegendes Verständnis der Elektrotechnik. Sie kennen die wichtigen Bauelemente, deren Funktion sowie elektrotechnische Zusammenhänge. Außerdem lernen sie alles Notwendige über mögliche Gefahren und das richtige Verhalten bei einem elektrotechnischen Unfall. Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis. Die praktische Einweisung und schriftliche Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFFT) muss durch die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) des jeweiligen Betriebes vorgenommen werden.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
ILW Zertifikat
Teilnahmevorraussetzungen
Verbindliche Anmeldung (Bitte senden Sie die ausgefüllte QeFFT Anmeldung an: info@ilw-mainz.de) Vom Arbeitgeber bestätigtes Beschäftigungsverhältnis abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein. Mehrjährige Berufserfahrung Nennung des betrieblich verantwortlichen Betreuers Gesundheitsmedizinische Voraussetzung für das Ausüben von elektrotechnischen Tätigkeiten
Preishinweis
Umsatzsteuerfrei. Wir sind als gemeinnütziges Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit und daher zum ausweisen von Vorsteuer nicht berechtigt.
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