PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 4.600,00 €*

Hotelmeister IHK (m/w)

Eckert Schulen

Beschreibung

Der Hotelmeister hat in einem gastronomischen Betrieb die gesamte Verantwortung für die Leitung des Hotels und die komplette Organisation eines Hotelbetriebes. Ein qualifizierter, exzellent ausgebildeter Meister in einem Betrieb kann hohe Positionen im Gaststättenbereich mit Verantwortung, Leitung und Führung von Mitarbeitern übernehmen, das kann z.B. die Position eines Executive-Housekeepers sein. \*CCI = Chamber of Commerce and Industry INHALT Lern- und Arbeitsmethodik WIRTSCHAFTSBEZOGENE QUALIFIKATIONEN \* Volks- und Betriebswirtschaft \* Rechnungswesen \* Recht und Steuern \* Unternehmensführung HANDLUNGSSPEZIFISCHER QUALIFIKATIONSTEIL \* Gäste beraten, empfangen und beherbergen \* Mitarbeiter führen und fördern \* Abläufe planen, durchführen und kontrollieren \* Produkte beschaffen und pflegen \* Planen, organisieren und vermarkten von Leistungen VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG An der Prüfung im Prüfungsteil WIRTSCHAFTSBEZOGENE QUALIFIKATIONEN darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist: \* Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis ODER \* Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis ODER \* Eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung im Prüfungsteil HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: \* Die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen UND \* In den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis ODER \* In dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung im PRÜFUNGSTEIL PRAKTISCHE PRÜFUNG ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: \* Den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen abgelegt hat UND \* In den Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis ODER \* In dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier Jahre Berufspraxis nachweist. Der Prüfungsteil Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. (siehe Kursangebote zur AdA-Prüfung )
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-Bafög
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: \* Die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen UND \* In den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis ODER \* In dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung im PRÜFUNGSTEIL PRAKTISCHE PRÜFUNG ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: \* Den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen abgelegt hat UND \* In den Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis ODER \* In dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier Jahre Berufspraxis nachweist. Der Prüfungsteil Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. (siehe Kursangebote zur AdA-Prüfung )
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. TEILNAHMEGEBÜHR: verteilt auf monatliche Raten PRÜFUNGSGEBÜHR: 750,00 EUR Lernmittel: 176,01 EUR
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