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Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen online
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Beschreibung
Wenn ein Unternehmen genehmigungspflichtige Güter exportiert, muss dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Ausfuhrverantwortlicher benannt werden. Das BAFA hat die Benennungsvoraussetzungen und das -verfahren erst kürzlich aktualisiert. Der Ausfuhrverantwortliche muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein und trägt die Verantwortung für die Organisation und Aufsicht der Exportkontrolle im gesamten Unternehmen. Geschäftsführer und Vorstände haften dadurch in Deutschland persönlich für organisationsbedingte Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht. Das BAFA erwartet von Ihnen Kenntnis der für Exporteure geltenden Pflichten und die Umsetzung in ein funktionierendes Internes Compliance Programm (ICP).