Beschreibung
Der Küchenmeister ist die Fach\- und Führungskraft im Küchenbereich. Dieser Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um dem Aufgabenprofil verantwortungsbewusst gerecht zu werden. Der Küchenmeister kalkuliert, disponiert und kontrolliert den Wareneinsatz. Er ist für die Herstellung von exklusiven Speisen verantwortlich. Zudem leitet er das Küchenpersonal und bildet es aus. Dabei beachtet er einschlägige Vorschriften organisierter Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und sozialen Aspekten.
Förderungsmöglichkeiten
Fördermöglichkeiten für Küchenmeister
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qulifikation" ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und da nach eine mindestens einjährige Berufspraxis **oder**
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und da nach eine mindestens zweijährige Berufspraxis **oder**
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweisen kann.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungspezifische Qualifikation" ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis **oder**
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigem Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis **oder**
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweisen kann.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Praktische Prüfung" ist zuzulassen, wer
1. abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ und eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis **oder**
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis **oder**
3. eine mindestens achtjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen wesentliche Bezüge zu den Aufgaben als Küchenmeister haben.
Eine erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung wird vorausgesetzt. Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse müssen bis zum letzten Prüfungstag erbracht werden.
Fragen zu der Prüfung und den Zulassungsvoraussetzungen beantwortet Ihnen gern:
Herr Oliver Bals
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Str. 120, 44141 Dortmund
Tel.: 0231 5417-208, Fax: 0231 5417-8329
E-Mail: [o.bals@dortmund.ihk.de](mailto:o.bals@dortmund.ihk.de)
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.