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Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ)
Beschreibung
Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet die betrieblichen Abläufe und stellt potenzielle Gefahren fest. Er hilft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, sorgt für vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Anforderungen an seine Bestellung sind in der DGUV Vorschrift 1 festgelegt.
Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen: DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung
• Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
• Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Beteiligte Personen
• Arbeitsunfall und Wegeunfall
• Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten
• Erste-Hilfe, Notfallmaßnahmen, PSA
• Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung
• Notfallmanagement und Krisenintervention
• Schriftliche Prüfung