PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig

Geprüfte:r Tourismusfachwirt:in (IHK)

IBB Institut für Berufliche Bildung AG

Beschreibung

Karriere dank Fachwirt:
Für alle, die beruflich weiter kommen möchten und einen größeren Verantwortungsbereich anstreben, eignet sich die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Tourismusfachwirt ideal. Insbesondere dann, wenn ein langwieriges Studium nicht in Frage kommt – denn der Fachwirt sattelt sozusagen auf die klassische Ausbildung auf und vertieft das Berufswissen um die nötigen Kenntnisse, die für eine Führungsposition benötigt werden.
Das macht ein/-e Geprüfte/-r Tourismusfachwirt/-in:
Dieser Fachwirt findet seine Beschäftigung natürlich in der Tourismusbranche. Dabei nimmt er in erster Linie Aufgaben im Management und der Unternehmensführung wahr und beschäftigt sich mit Organisation und Planung: Die Entwicklung von Ideen und Strategien und Unternehmenszielen gehört zum Beispiel zu seinem Portfolio. Aber auch Kostenanalysen, Abrechnungen und Kundenberatungen gehören zu seinem Tätigkeitsprofil. Ein abwechslungsreicher Beruf, der nicht nur am Schreibtisch ausgeübt wird, sondern durchaus auch selbst Reisetätigkeiten erfordert. Die Fortbildung zum Geprüften Tourismusfachwirt schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Förderungsmöglichkeiten
Wir sind zugelassener Träger nach der AZAV und alle unsere Angebote sind entsprechend zertifiziert. Ihre Teilnahme kann somit durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter per Bildungsgutschein zu 100% gefördert werden.
Teilnahmevorraussetzungen
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK: Zur Prüfung ist zuzulassen, wer * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder * eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben. Abweichend davon ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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