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Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder/-innen (ReZA)
Grone Wirtschaftsakademie GmbH - gemeinnützig - Grone Wirtschaftsakademie GmbH -gemeinnützig- Heinrich-Grone-Stieg 4, 20097 Hamburg
Beschreibung
In der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen werden an die Ausbilder besondere Anforderungen gestellt. Die Rahmenregelung für die Ausbildung behinderter Menschen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO fordert von den Ausbilder/innen eine besondere Eignung. Es müssen behindertenspezifische Qualifikationen nachgewiesen werden.
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Das Seminar ist eine Empfehlung an Betriebe, auch behinderten Menschen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten. Seit 2015 ist diese Zusatzqualifikation Pflicht, wenn in Fachpraktiker-Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden soll. Diese Weiterbildung dient der Professionalisierung von Ausbilderinnen und Ausbildern, speziell in Bezug auf heterogene Ausbildungsgruppen, die auch Menschen mit Behinderung umfassen. Sie sichert darüber hinaus die Qualität der Ausbildung von Menschen mit Behinderung und trägt somit dem Inklusionsgedanken Rechnung.
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Ihr Nutzen/Ihr Profil:
Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Professionalisierung der Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Einheitlichkeit in den rehabilitationspädagogischen Qualifikationen für Ausbilder/-innen
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Inhalte:
AEVO-Crash-Kurs
Vermittelt werden die für das ReZA-Zertifikat relevanten Inhalte der Ausbildereignung. An einem individuell mit Ihnen vereinbarten Termin werden diese Themen im Laufe des Kurses abgefragt. Zur ReZA-Abschlussprüfung ist nur zugelassen, wer diese Abfrage meistert. Die Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO ist nicht im Lehrgang enthalten, Sie können diese bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen.
Kompetenzfeld I
Ausbildung junger Menschen mit Behinderung – Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis
- Eigenes berufliches Selbstverständnis reflektieren und begleitende Unterstützungsangebote wahrnehmen
- Eigene Ausbildungspraxis reflektieren und begleitende Unterstützungsangebote wahrnehmen
- Interne und externe berufliche Netzwerke aufbauen und nutzen
Kompetenzfeld II
Pädagogische und didaktische Aspekte in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung
- Aspekte von Lernen, Lernbeeinträchtigungen, Lernstörungen und Lernbehinderungen berücksichtigen
- Kompetenzen feststellen und Förderplanung erstellen
- Zielgruppengerechte Didaktik einsetzen
- Pädagogische Aspekte der Inklusion umsetzen
- Lernortkooperationen gestalten
Kompetenzfeld III
Medizinische und diagnostische Aspekte in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung
- Behinderungsarten unterscheiden
- Interventionsmöglichkeiten bei Behinderungen beachten
Kompetenzfeld IV
Psychologische Aspekte in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung
- Störungen erkennen
- Kommunikationsmethoden einsetzen
- Konflikte erkennen und Konfliktlösungen herbeiführen
- Lebenswelten junger Menschen mit Behinderung berücksichtigen
Kompetenzfeld V
System der beruflichen Rehabilitation
- Gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Rehabilitation berücksichtigen
- Instrumente der beruflichen Rehabilitation beachten
Kompetenzfeld VI
Recht
- Rechtliche Rahmenbedingungen der sozialen und beruflichen Rehabilitation beachten
Kompetenzfeld VII
Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung
- Arbeitswissenschaftliche Aspekte berücksichtigen
- Arbeitspädagogische Erkenntnisse umsetzen
Kompetenzfeld VIII
Interdisziplinäre Projektarbeit / Praxistransfer
- Projekte der beruflichen Rehabilitation planen und durchführen
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Zulassungsvoraussetzungen
(für die ReZA-Prüfung)
Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Ausbildungsbefähigung gemäß AEVO. Die Teilnehmenden sollten über ausgeprägte soziale und organisatorische Fähigkeiten und möglichst über Erfahrung in der Ausbildung verfügen.
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Abschlussprüfung
- Interdisziplinäre Projektarbeit
- Grone Zertifikat und ReZa-Prüfungszeugnis gem. Vorgaben des BiBB
Ausbildereignungsprüfung: Die abgelegte Ausbildereignungsprüfung muss bei der Anmeldung zur Prüfung nachgewiesen werden.