PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 445,00 €*

Sicherheitsdatenblatt aktuell - Aktualisierung der Sachkunde

UMWELTINSTITUT OFFENBACH

Beschreibung

Eintägiges Praxisseminar zur Aktualisierung der Sachkunde gemäß REACh-Verordnung Anhang II und CLP-Verordnung
Beschreibung:
Am 18. Juni 2020 wurde die Änderung des Anhangs II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) über Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Amtsblatt veröffentlicht. REACh Anhang II formuliert die Anforderungen an Formate und Inhalte von Sicherheitsdatenblättern. Die Aktualisierung des Anhangs II REACH ... AKTUELL: Anhang II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) wurde am 26. Juni 2020 novelliert veröffentlicht! ü berücksichtigt insbesondere die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Nanoformen, die durch die Verordnung (EU) 2018/1881 eingeführt wurden und deren Informationen in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden müssen. ü berücksichtigt auch die Anforderungen von Anhang VIII der CLP zu Giftzentren, die es unter anderem erlauben, dass der Unique Formulation Identifier (UFI) im SDB nur in Bezug auf gefährliche Gemische angegeben wird, die zur Verwendung an Industriestandorten geliefert werden. ü verlangt für bestimmte Gemische, die nicht verpackt sind, die Angabe der UFI-Nummer im SDB ü ...
Zielgruppe
Hersteller, Distributoren und Importeure chemischer Produkte, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind, Prüfer/Leser von SDB (Behördenvertreter, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte), Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lehr- und Ausbildungspersonal und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement.
Zielsetzung
Ziel des eintägigen Workshops ist die **Auffrischung der Sachkunde** für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, gefordert in Anhang II der REACh-Verordnung. _"Wer Stoffe und Zubereitungen in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischungskurse erhalten haben."_ _\- Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006_ Unser Seminar gibt Ihnen einen Überblick bezüglich der aktuellen Änderungen und der einzuhaltenden Fristen für Stoffe und Gemische.
Die sachkundige Person muss ihre Sachkunde auf Verlangen der zuständigen Behörde nachweisen. Die Sachkunde ist durch die Teilnahme an Auffrischungskursen auf aktuellem Stand zu halten.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. 445,00 ¬ zzgl. MwSt.
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