Beschreibung
Sie wollen Karriere. Sie wollen Möglichkeiten. Aber Sie wollen sich nicht bereits festlegen? Mit dem Abschluss als Wirtschaftsfachwirt sind Sie ein Generalist und übernehmen Verantwortung in den verschiedensten Unternehmensbereichen. Das Studium vertieft Ihr Wissen und bereichert Ihre Berufserfahrungen. Als Wirtschaftsfachwirt sind Sie fit für Handel, Industrie und Dienstleistungsunternehmen und somit für alle Branchen attraktiv. Bleiben Sie flexibel und sichern Sie sich vielfältige Aufstiegschancen.
Zielgruppe
Der Studiengang eignet sich für Mitarbeiter aus kaufmännischen Bereichen in Industrie, Handel, Dienstleistung und Verwaltung und empfiehlt sich besonders für nachfolgende Ausbildungsberufe:
• Kaufmann für Büromanagement
• Industriekaufmann
• Bankkaufmann
• Kaufmann im Groß- und Außenhandel
• Automobilkaufmann und
weitere Berufe
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung:
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2. ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
die abgelegte Prüfung der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Wirtschaftsfachwirt“/ einer „Geprüften Wirtschaftsfachwirtin“ gemäß § 1 Abs. 2 haben.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Dieser berufliche Abschluss ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und damit einem akademischen Bachelor-Abschluss gleichwertig!
Förderungsmöglichkeiten
ja
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
Frühbucherbonus. Bei Anmeldung zum Studiengang bis zum 28. Juli 2025 erhalten Sie die IHK-Literatur kostenfrei dazu