PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 5.175,00 €*

Vorbereitungslehrgang: Gepr. Industriemeister/-in Metall inkl. AEVO-Vorbereitung

Industrie- und Handelskammer Aachen

Beschreibung

Die Aufgaben und die Bedeutung des Meisters als Entscheider und Verantwortlicher für die Produktion sind umfangreicher geworden. Rationellere Produktionstechniken bei ständig steigenden Qualitätsansprüchen kennzeichnen die Produktionsbedingungen in der Metall- und Elektroindustrie. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, denen der Industriemeister Metall gerecht werden muss. Neben Führungs- und Ausbildungsaufgaben übernimmt er die Verantwortung für die störungsfreie Koordination der Produktionsabläufe, für die Qualitätssicherung sowie für die Sicherheit im Betrieb. Inhalte: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen Bereich Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik Bereich Organisation: Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Bereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement In unseren Lehrgang integriert ist der Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder", um Sie auf die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) vorzubereiten. Diese ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Sollten Sie die AEVO-Prüfung bereits abgelegt haben, geben Sie uns bitte bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld einen Hinweis. Das Teilnehmerentgelt beträgt in diesem Fall 4.875,00 Euro. Eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG ist möglich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir leider keine Parkplätze zur Verfügung stellen können.
Zielgruppe
Mitarbeiter in der Metallindustrie, die als Führungskräfte tätig werden wollen.
Zielsetzung
IHK-Prüfung
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. Gemäß § 4 Nr. 21 Bst. a  Doppelbst. bb  Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die in Rechnung gestellten Leistungen umsatzsteuerfrei.
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