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Gepr. Technische*r Fachwirt*in IHK

IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH IHK-Zentrum für Weiterbildung Heilbronn Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn

Beschreibung

Teil 1: Technische Qualifikationen Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen Werkstofftechnologie und Technische Kommunikation Fertigungs- und Betriebstechnik - Steuerungstechnik - CAD/CAM-Techniken - Automatisierungssysteme - Instandhaltung - Fördertechnik - Fertigungstechnik Teil 2: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft Unternehmensführung Rechnungswesen - Industrielles Rechnungswesen/Controlling Recht und Steuern - Recht - Steuern Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikationen Absatzwirtschaft Materialwirtschaft Produktionswirtschaft - Produktionsplanung - Produktionsprogrammplanung - Produktionssteuerung - Produktionsüberwachung - Arbeitsvorbereitung Führung und Zusammenarbeit Qualitätsmanagement, Umweltschutz und Arbeitssicherheit Technische Voraussetzungen - PC oder Laptop - Microsoft Windows 7 oder höher, Mac OS X 10.8 (Mountain Lion) oder höher - Kamera - Headset (Kopfhörer mit Mikrofon) - Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload https://www.google.com/search?q=speedtest
Zielgruppe
Der Gepr. Technische Fachwirt besteht aus drei Teilen. Der erste Teil sind die "Technischen Qualifikationen", der zweite Teil die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" und der dritte Teil sind die "Handlungsspezifischen Qualifikationen". Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt. https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/technischer-fachwirt-gepruefter-technische-fachwirtin-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Technischen Qualifikationen" (TQ) und die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" (WQ) ist zugelassen wer: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf ODER 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännische oder gewerblich-technischen Bereich ODER 4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifischen Qualifikationen" (HQ) ist zugelassen, wer folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und ein weiteres Jahr Berufspraxis Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes aufweisen. Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende: § 1 (3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betriebl. Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung", "Entwicklung/Konstruktion" und "Betriebserhaltung/Produktion" insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können: 1. Produktionsabläufe überwachen, über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen. Sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten, 2. die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten, rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und beteiligte betriebl. Bereiche informieren; in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren. Die Mitarbeiter zu selbstständigen, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen, die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten. Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn-Franken. https://heilbronn.ihk.de/produktmarken/bildung/weiterbildung/weiterbildungsprofile-a-z/technische-r-fachwirt-in-4760322 Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen. Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Zielsetzung
Die Unternehmen fordern eine immer höhere Fachkompetenz von ihren Mitarbeitern. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Konzept zum "Geprüften Technischen Fachwirt" angepasst und weiterentwickelt. Kaufmännische und technische Fachkräfte vertiefen in diesem Lehrgang ihr vorhandenes Wissen und erweitern es praxisnah um den jeweils anderen Bereich. Der Lehrgang bereitet Sie auf neue Führungsanforderungen vor und lässt Sie flexibel die Sach- und Führungsaufgaben beispielsweise im technischen Einkauf, Vertrieb, Logistik und Warenwirtschaft oder im Qualitätsmanagement meistern. Dieses Weiterbildungsangebot findet zu 100% im live online Format statt. Alle Lerninhalte des Fachwirts werden von unserem Dozententeam interaktiv im Live Online Unterricht vermittelt. Die Prüfung legen Sie bei Ihrer zuständigen IHK vor Ort in Präsenz ab.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK-Prüfungszeugnis
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. Umsatzsteuerbefreite Leistung
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