PräsenzNicht BerufsbegleitendPrüfungsvorbereitend
Vorbereitungslehrgang zur Fachkundeprüfung IHK Güterverkehr (Verkehrsleiter)
VA Verkehrsakademie Nürnberg GmbH VA Verkehrsakademie Nürnberg GmbH Witschelstraße 95, 90431 Nürnberg
Beschreibung
Die gewerbliche Beförderung von Gütern in Kraftfahrzeugen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unterliegt den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Nach diesem Gesetz ist zu unterscheiden zwischen Beförderungen mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger und Beförderungen mit Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger. Eine Unterscheidung zwischen Nah -, Fern - und Umzugsverkehr entfällt.
Transporte bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
Von den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Transporte mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten freigestellt. Diese sogenannten Kleintransportunternehmer benötigen lediglich eine Gewerbeanmeldung der Wohnsitzgemeinde und dem Kfz.-Haftpflichtversicherer muss gemeldet werden, dass das Kraftfahrzeug für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden soll. Dass Sie natürlich noch weitere unternehmerische Pflichten haben, Transportversicherung abschließen sollten, etc. versteht sich von selbst.
Lediglich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes gibt es keine weiteren Auflagen zur Selbständigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Transporte über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
Wer als Unternehmer Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiger Gesamtmasse als 3,5 Tonnen haben durchführen will, benötigt dazu eine besondere Erlaubnis. Die Erlaubnis für den Güterkraftverkehr (national Transporte), EU-Lizenz (Transporte innerhalb der EU) bzw. eine der beiden als Voraussetzung für die Erteilung für Drittstaatengenehmigungen wird von den jeweils zuständigen Verkehrsbehörden in den Ordnungsämtern (in kreisfreien Städten), oder in den Landratsämtern (in Landkreisgemeinden) erteilt. Die jeweils erforderliche Genehmigung / Erlaubnis ist auf allen Fahrten mitzuführen und den kontrollierenden Beamten vorzuzeigen. Dies zeigt, dass gewerblicher Gütertransport mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse erst durchgeführt werden darf, wenn die Güterkraftverkehrserlaubnis / EU-Lizenz ausgehändigt worden ist. Eine vorläufige oder befristet gültige Erlaubnis gibt es nicht.
Änderungen ab 21. Mai 2022:
Genehmigungspflicht für grenzüberschreitende Beförderungen im gewerblichen
Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen ab 2.501 kg zulässige Höchstmasse (zHm):
Im Bereich des Marktzugangs bringt das Mobilitätspaket ab 21. Mai Neuerungen. Unternehmern, die im gewerblichen Güterkraftverkehr grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen von mehr als 2,5 t zHm durchführen, unterliegen dann der Genehmigungspflicht und benötigen
eine EU-Lizenz. Dafür muss der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach der
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Eignung,
welche grundsätzlich durch eine Fachkundebescheinigung der IHK nachzuweisen ist, haben
sich Bund und Länder nun darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2
Gebrauch zu machen. Demnach können Personen, die ein Güterkraftverkehrsunternehmen
leiten, das nur Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse
von höchstens 3,5 t nutzt, von der Prüfung auf Antrag befreit werden – sofern sie nachweisen
können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung
ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im
Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller durch Vorlage geeigneter Unterlagen
nachzuweisen. Folgende Nachweise kommen in Betracht, die Aufzählung ist nicht
abschließend:
- Gewerbeauskunft
- Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der IHK
- Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen
- Steuerbescheinigungen
- Sozialversicherungsnachweise für Mitarbeiter als Fahrer
- Arbeitsverträge von Fahrern
Diesbezügliche Anträge auf Erteilung einer EU-Lizenz können ab dem 21. Februar 2022 bei den
nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden.
Für rein nationale Beförderungen ist eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung weiterhin
erst bei Nutzung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination) mit mehr als 3,5 t
zHm erforderlich.
Jedes Unternehmen muss für die Führung des Unternehmens mind. einen Verkehrsleiter benennen. Dieser Verkehrsleiter muss fachlich geeignet sein.
Fachlich geeignet ist, wer nachweislich über die zur ordnungsgemäßen Führung von Güterkraftverkehrs-unternehmen notwendigen Fachkenntnisse verfügt. Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch erfolgreiche Teilnahme an der "Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr" festgestellt.
Die Prüfung erstreckt sich über folgende fünf Bereiche:
• Berufsbezogenes Recht
• kaufmännische und finanzielle Verwaltung
• technische Normen und technischer Betrieb
• Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
• grenzüberschreitender Verkehr.
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich.
Lehrgangsinhalte:
• Fahrzeugkostenrechnung
• Versicherungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
• Straßenverkehrsrecht, Umweltschutz
• Allg. kaufm. Grundlagen
• Allg. kaufm. Logistik, EDV, Marketing
• GüKG, HGB Frachtgeschäfte
• Internationaler Güterverkehr, Besonderheiten im Straßenverkehr
• Prüfungsvorbereitung