OnlineNicht BerufsbegleitendPreis: 495,00 €*

Das Verpackungsgesetz

UMWELTINSTITUT OFFENBACH UMWELTINSTITUT OFFENBACH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz Aliceplatz 11, 63065 Offenbach am Main

Beschreibung

Eintägiges Online-Seminar zum Verpackungsgesetz im Wandel zwischen Plastiksteuer und EU-Recht (PPWR, Plastiksteuer, Einwegkunststofffondsgesetz)
Beschreibung:
Was kommt noch alles auf uns zu und was ändert sich wann? Nachdem die EU von Ihren Mitgliedsländern bereits seit Januar 2021 eine Plastikabgabe fordert, zieht der Bund nun nach. In Zukunft sollen die Kosten für Produkte und Verpackungen aus Einwegkunststoffen Form einer Plastiksteuer auf die herstellenden Unternehmen umgelegt werden. In diesem Seminar erfahren Sie wie das im Detail umgesetzt werden soll und was sich für ihr Unternehmen in Zukunft ändert. Die Mengen von Einwegverpackungen und -produkten aus Kunststoff steigen seit Jahren stetig an. Die sogenannte Plastiksteuer ist eine stattliche Abgabe, die auf Produkte, Verpackungen und Abfall aus Einwegkunststoff anfällt. Die Betonung liegt hier auf "Einweg", recycelbares Plastik ist davon also ausgenommen. Damit ist die Steuer nicht nur für Deckung der Staatskosten gedacht, sondern hat auch Lenkungscharakter. Die Hoffnung ist, dass Unternehmen auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen und sich dadurch die Nachhaltigkeitsbilanz der deutschen Wirtschaft verbessert. Die EU-Statistikbehörde hat für das Jahr 2021 Verpackungsmüll von 19,7 Millionen Tonnen in Deutschland festgestellt. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung einer Plastiksteuer als Maßnahme zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Logistik und Industrie. Mit Ausnahme von Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, für die Unternehmen seit dem 01. Januar 2024 abgabepflichtig sind, finanzierte Deutschland diese Plastiksteuer der EU bisher aus dem Staatshaushalt. Das wird sich nun ändern. Im Januar 2024 beschloss die Bundesregierung, die Kosten für die Abgabe an die EU durch eine Plastiksteuer vollständig auf die Unternehmen umzulegen und sämtliche, nicht recycelbare Plastikabfälle zu besteuern. Nach diesen Plänen werden alle Unternehmen, die Einwegkunststoffe produzieren oder importieren, zukünftig zur Zahlung verpflichtet.
Zielgruppe
Entsorgungsbetriebe, Hersteller und Vertreiber von Kunststoffen, Baustoffhandel, Bauzulieferer, Abfüllbetriebe, Lebensmittelhandel
Förderungsmöglichkeiten
ja
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. 495,00 ¬ zzgl. MwSt.
Top