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Steuerfachwirtprüfung Samstagkurs | Berlin, Hamburg und Online

GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH

Beschreibung

Ziel ist die Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen der schriftlichen Steuerfachwirt-Prüfung. Vermittlung des für die schriftliche Stfw-Prüfung notwendigen steuerrechtlichen und bilanzrechtlichen Wissens sowie der klausurtechnischen Fähigkeiten. Im Rahmen des Unterrichts wird der gesamte prüfungsrelevante Lehrstoff bearbeitet. Die Stoffvermittlung erfolgt stark fallorientiert anhand von klausurtypischen Fällen. Das GFS-Lehrwerk ist inhaltlich wie folgt aufgebaut: • Einkommensteuer • Körperschaftsteuer • Gewerbesteuer • Umsatzsteuer • Abgabenordnung • Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertungsrecht • Jahresabschluss • Bilanzierung und Besteuerung von Personengesellschaften • Bilanzierung und Besteuerung von Körperschaften und Mischformen • Jahresabschlussanalyse • Gesellschaftsrecht • Kosten- und Leistungsrechnung • Finanzierung Konzentrierte Darstellung des prüfungsrelevanten Lehrstoffs in Form von Schaubildern und Übersichten mit Ablaufstrukturen und Prüfungsschemata zur visuellen Unterstützung der zu vermittelnden Lehrinhalte und Veranschaulichung der systematischen Zusammenhänge. Arbeitsmaterialien und Musterklausuren für das Klausurenstrategie-Training. Es werden 12 Klausuren (vier Klausuren zu jedem Gebiet) geschrieben. Für das erfolgreiche Abschneiden bei der Prüfung ist das Schreiben von Klausuren äußerst wichtig. Die Klausuren werden in Originallänge und mit Originalschwierigkeitsgrad geschrieben. Im Anschluss findet jeweils ein Unterrichtsblock vertiefender Unterricht statt.
Zielgruppe
Teilnehmende die sich auf die Steuerfachwirtprüfung vorbereiten wollen.
Zielsetzung
Geprüfte/-r Steuerfachwirt/Steuerfachwirtin (StBK)
Hinweis für Menschen mit Behinderungen
##Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss Prüfung vor der Steuerberaterkammer
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Teilnahmevorraussetzungen
1. Zur Prüfung ist zugelassen, a) wer die Abschlussprüfung als "Steuerfachangestellte/r" erfolgreich abgelegt hat und anschließend b) eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer, einer StB-, WP- bzw. Buchprüfungsgesellschaft nachweisen kann. 2. Zur Prüfung ist auch zugelassen, a) wer nach dem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Industriekaufmann, Bankkaufmann) eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens 5 Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 3 Jahre bei einem Steuerberater (oder WP/vBP) nachweisen kann oder b) wer über keine gleichwertige Berufsausbildung verfügt, jedoch eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens 8 Jahren im Steuer- und Rechnungswesen, davon mindestens 5 Jahre bei einem Steuerberater (oder WP/vBP) nachweisen kann.
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